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Ausgabe 09/2016

EEG-Novelle tritt 2017 in Kraft

Mit der im Juli beschlossenen Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll die Marktintegration der Erneuerbaren Energien vorangetrieben und Rahmenbedingungen für den Wettbewerb auf dem Energiemarkt neu festgelegt werden. Die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms wird ab 2017 nicht mehr wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. Dadurch will die Bunderegierung kosteneffizient den kontinuierlichen, kontrollierten Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen. Es sind separate Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See, Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und Biomasse vorgesehen. Förderungswürdige Anlagen müssen die gesamte Stromproduktion in ein Netz einspeisen. Sie dürfen also nicht – wie Anlagen in der Festvergütung – nur einen Teil einspeisen. Auch Bürgerenergiegesellschaften sollen an den Ausschreibungen teilnehmen können. Die Bedingungen dafür wurden im Gesetz erleichtert. Kleine Anlagen sind von den Ausschreibungen ausgenommen. Die EEG-Reform tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Der Stadtwerke-Verband VKU hatte sich aktiv in den Konsultationsprozess für die Neufassung des EEG eingebracht und u. a. die Gleichstellung von Strom aus Abfällen mit Strom aus erneuerbaren Energie gefordert, da die energetische Nutzung von Müllverbrennungsanlagen ökologisch vorteilhaft ist und damit einen Beitrag zum Klimaschutz darstellt.