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Alle Infos zu Energiepreisbremsen - UPDATE!

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Energiepreisbremsen kommen bei den WSW-Kunden an! Ab dieser Woche versenden wir die individuellen Informationen zu den Energiepreisbremsen. In der Verbrauchsabrechnung werden die Entlastungen ab sofort berücksichtigt. Erfahren Sie hier mehr!

Die Energiepreisbremsen gelten seit dem 1. März 2023. Das bedeutet, dass bei einem Großteil unserer Kundinnen und Kunden für 80 Prozent des Verbrauchs an Strom, Gas bzw. Wärme eine gesetzliche Preisobergrenze gilt. Die Preisbremsen wirken sich mindernd auf Ihren monatlichen Abschlag aus. Wegen des hohen Arbeitsaufwands für unsere Abrechnung kann es in den ersten Tagen des Monats zu verzögerten Abbuchungen kommen. Daher bitten wir Sie um etwas Geduld.

Um welchen Betrag sich Ihre Abschlagszahlung verringert, teilen wir Ihnen in einem persönlichen Anschreiben mit. Im Märzabschlag werden zudem rückwirkend die Entlastungen aus Januar und Februar berücksichtigt.

Jahresverbrauchsabrechnungen, die im März erstellt werden, enthalten dann bereits die Entlastungen für die Monate Januar, Februar und März.

Falls Sie Ihre Abschläge per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung bezahlen, bitten wir Sie, Ihre Zahlung entsprechend anzupassen. Sollten Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen Sie nichts tun. Wir passen Ihre Abschlagszahlung automatisch an.

Auch wenn Sie Ihre Abschläge nicht anpassen, entsteht Ihnen kein Nachteil. Wir werden dies selbstverständlich in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigen.

p. s.: Kundinnen und Kunden in den Tarifen WSW Strom Smart und WSW Strom Garant (ohne WSW Strom Grün-Option) sind nicht entlastungsberechtigt, da die Arbeitspreise in den Tarifen unter oder auf der 40,00 Cent-Referenzpreis-Grenze liegen. Eine Information bleibt in diesen Fällen aus.

Alle weitere Infos finden Sie unter #ZukunftEnergieWuppertal Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme.

WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH • Konzernkommunikation • Telefon: 0202 569 3766/3943