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Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme

, ZukunftEnergie

Informationen zu der vom Gesetzgeber beschlossenen Entlastung.

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, 

mit der Dezember-Soforthilfe hat die Bundesregierung eine von mehreren Maßnahmen umgesetzt, die zur Entlastung der Energiekosten bei Verbrauchern beitragen. Dieser Baustein ist durch das Gesetz über eine kurzfristige Unterstützung für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, EWSG) geregelt. Ziel ist, die Verbraucher und Verbraucherinnen bei den Kosten für leitungsgebundenes Gas und Wärme für den Monat Dezember 2022 zu entlasten. Eine Entlastung der Kosten für Strom ist in der jetzigen Dezember-Soforthilfe nicht vorgesehen.

Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung dieser Vorgaben. Nutzen Sie unsere Informationsseite zur Dezember-Soforthilfe mit unserer Zusammenstellung wichtiger Fragen, um sich vorab zu informieren.

Ihre WSW Energie & Wasser AG

 

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