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Verkehr

Im ÖPNV genügt das Tragen von medizinischen Masken

Die WSW weisen darauf hin, dass Fahrgäste im ÖPNV seit dem Wochenende nur noch medizinische Gesichtsmasken (so genannte OP-Masken) tragen müssen. Dies gilt auch in den Bussen der WSW und der Schwebebahn. Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken wurde aufgehoben. Grundlage ist die Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der ab 12. Juni gültigen Fassung. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes gilt auch an den Haltestellen, in Stationen und Bahnhöfen sowie in den WSW Cabs.