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Verkehr

Maskenpflicht gilt auch an Haltestellen

Angesichts steigender Fallzahlen von Corona-Infektionen weisen die WSW noch einmal darauf hin, dass die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht nur in den Fahrzeugen des ÖPNV gilt, sondern auch an den Haltestellen. Grundlage ist die Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW. Noch immer sieht man in Wuppertal viele ÖPNV-Nutzer an den Bushaltestellen ohne Schutzmaske, obwohl sie eine mit sich führen und diese beim Einsteigen in den Bus auch aufsetzen. Offensichtlich wissen viele Bürgerinnen und Bürger nicht, dass die Maske auch schon an der Haltestelle getragen werden muss und dass sie bei Nichtbeachtung eine Ordnungswidrigkeit begehen. Die WSW bitten daher ihre Kundinnen und Kunden, sich auch an den Haltestellen an die Maskenpflicht zu halten und so sich selbst und alle anderen ÖPNV-Nutzer vor einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen.

Die Einhaltung der Maskenpflicht wird vom Ordnungsamt kontrolliert, das bei Verstößen ein Bußgeld von 150 Euro verhängen kann. Das Ordnungsamt hatte bisher in Wuppertal nur Verstöße in den Bussen der WSW mit Bußgeldern geahndet. Dies ist aber auch bei nicht oder falsch getragenen Masken an Haltestellen möglich. Die WSW werden das Ordnungsamt weiterhin bei den Kontrollen im ÖPNV unterstützen.