Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen
Energie

WSW setzen Dezember-Soforthilfe um

Die Bundesregierung hat eine Einmalzahlung als Soforthilfe für die Gas- und Wärmekunden in Deutschland beschlossen. Die Entlastungen werden von den Versorgern nach den gesetzlichen Vorgaben errechnet und an die Kunden weitergegeben. Bei den WSW läuft die Umsetzung der Maßnahme auf Hochtouren. Die Dezemberentlastung bedeutet einen erheblichen Aufwand, denn die Zahlungsläufe aller Gas- und Wärme-Kundinnen und -Kunden müssen angepasst werden. Zugleich müssen die Stadtwerke die Entlastungszahlungen aus Bundesfinanzmitteln bei den zuständigen Stellen beantragen. Die WSW möchten dennoch sicherstellen, dass ihre Kundinnen und Kunden möglichst schnell und unkompliziert in den Genuss der Hilfe kommen.

Gemäß Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) erhalten alle Letztverbraucher, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 leitungsgebunden Gas und Wärme beziehen, die einmalige Dezember-Soforthilfe. Dazu zählen alle Haushalte, Mieter, Vermieter und kleine mittelständische Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 Millionen Kilowattstunden. Für diese Kundinnen und Kunden entfallen die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlungen für den Monat Dezember. Eine Entlastung der Kosten für Strom ist in der jetzigen Dezember-Soforthilfe nicht vorgesehen. Dies gilt auch für Strom, der zur Wärmeerzeugung genutzt wird, wie etwa bei Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen.

Die Dezember-Soforthilfe wird je nach Zielgruppe unterschiedlich berechnet und zur Verfügung gestellt. Die WSW werden die Abschläge ihrer Kundinnen und Kunden für Gas und Wärme im Dezember nicht per Lastschrift einziehen. Kundinnen und Kunden, die per Überweisung, Dauerauftrag oder via barzahlen.de bezahlen, müssen ihre Zahlung im Dezember eigenständig aussetzen. Vermieter und Vermieterinnen geben die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an Mieter und Mieterinnen weiter. Für Dezember bereits geleistete Zahlungen werden berücksichtigt.

Die exakte Berechnung des Entlastungsbetrags erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben im Zuge der nächsten Turnus- oder Jahresverbrauchsrechnung. Dort wird der genaue Betrag gesondert ausgewiesen und verrechnet.

Auf wsw-online.de haben die WSW umfangreiche Informationen zur Umsetzung der Dezemberhilfe für ihre Kundinnen und Kunden bereitgestellt.

Die Entlastungen durch die Energiepreisbremsen werden die WSW entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ebenfalls an ihre Kunden weitergeben.