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Mobilität
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Keine Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und der Schwebebahn

Aus Sicherheitsgründen dürfen in den Bussen und den Schwebebahnen ab Montag, 18. März 2024, keine E-Tretroller (sogenannte „E-Scooter“) mehr mitgenommen werden. Mit dieser Entscheidung setzen wir gemeinsam mit anderen Verkehrsunternehmen eine Empfehlung des Branchenverbands (VDV) um.

Elektrische Tretroller sind praktisch und sorgen für individuelle emissionsfreie Mobilität in der Stadt. Sie haben nur ein Problem: die Brandgefahr bei ihren Lithium-Ionen-Akkus ist deutlich höher als bei anderen E-Fahrzeugen. Dies liegt an ihrer Bauweise und den derzeit noch niedrigeren Sicherheitsstandards. Und der Verlauf eines Brandereignisses lässt in Bussen und städtischen Bahnen erhebliche Gefährdungen der Fahrgäste erwarten.

Viele Nahverkehrsbetriebe untersagen daher die Mitnahme von E-Tretrollern in ihren Fahrzeugen. Auch wir verbieten daher bis auf Weiteres die Mitnahme elektrischer Roller ab Montag, 18. März, in unseren Bussen und der Schwebebahn und folgen damit einer Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, der sich zuletzt aufgrund von Vorfällen im Ausland mit der Frage der Sicherheit im Betrieb beschäftigt hat.

Auf das Verbot weist ein Piktogramm an den Fahrzeugen hin. Die Hausordnung der Schwebebahn wird entsprechend ergänzt. Hier ist auch das Befahren und Abstellen von E-Tretrollern an den Stationen untersagt. Ausnahme sind die Verteilerebenen, die als öffentlicher Weg genutzt werden. Hier müssen die Roller allerdings geschoben werden. Das Abstellen ist auch hier nicht erlaubt.

Das Verbot gilt nicht für E-Bikes (Pedelecs), Elektro-Rollstühle und so genannte E-Scooter (Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Personen).