Voraussetzungen für die Ein-Zählermessung:
- Normaler bis niedriger Verbrauch für den normalen Haushaltsbedarf
- Nur ein Zähler ist installiert
Voraussetzungen für die Zwei-Zählermessung:
- Haushalts- oder Gewerbestrom wird getrennt vom Wärmestrom gemessen
- Zwei Zähler sind installiert