Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Am 1. Januar 2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte besser nachzukommen. Dadurch sollen zum einen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden.
Wir, bei WSW sind uns unserer Verantwortung bewusst und investieren mit Blick auf die kommenden Generationen in nachhaltige Maßnahmen, mit dem Ziel, unser Unternehmen und unsere Produkte bis 2035 klimaneutral zu stellen.
Neben unseren ökologischen Zielen fühlen wir uns auch den sozialen, ethischen und gesellschaftlichen Werten in besonderem Maße verpflichtet. Dementsprechend achten wir die im Lieferkettensorgfaltsplichtengesetz genannten Menschenrechte und Umweltstandards im eigenen Geschäftsbereich. Bei unseren Lieferanten und Geschäftspartnern wirken wir aktiv auf deren Einhaltung hin.
In der Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH und ihrer verbundenen Unternehmen stellen wir dar, wie wir die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bei den WSW umsetzen.
Lieferkette
Die WSW verpflichten sich, in allen unternehmerischen Aktivitäten ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und erwarten dies auch von ihren Lieferanten und Geschäftspartnern. Basis für die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten bildet unser Supplier Code of Conduct. Er ist Bestandteil aller Verträge zwischen der WSW- Unternehmensgruppe und unseren Lieferanten bzw. unseren Geschäftspartnern sowie deren Vorlieferanten und deren verbundener Unternehmen.
Wo kann ich Verstöße melden?
Alle unternehmensinternen und externen Personen haben jederzeit die Möglichkeit, Verstöße gegen die im Supplier Code of Conduct definierten Leitlinien oder anderweitige Regelverstöße in der Lieferkette der WSW zu melden. Hinweise können derzeit über folgende Meldekanäle abgegeben werden:
Postweg:
WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH
Compliance-Beauftragter
Bromberger Straße 39
42281 Wuppertal
E-Mail:
compliance(at)wsw-online.de
Ausführliche Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie hier.
Berichtspflicht
Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen.
Die Berichte sind über den elektronischen Berichtsfragebogen beim BAFA einzureichen (§ 12 Absatz 1 LkSG). Der Bericht generiert sich aus den Antworten eines strukturierten Fragebogens. Der Fragebogen enthält offene und geschlossene Fragen sowie Mehrfachauswahlmöglichkeiten (Multiple Choice). Durch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung des Fragebogens sowie die Veröffentlichung des dann generierten Berichts auf der Internetseite der WSW kommen wir unserer Berichtspflicht nach § 10 Absatz 2 LkSG nach.