Ersatzversorgung Strom für Gewerbe bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh
Als Grundversorger in Wuppertal beliefern wir Sie als Gewerbetreibenden im Rahmen der Ersatzversorgung mit Strom bis zu einem Verbrauch bis 100.000 Kilowattstunden pro Jahr. Die Ersatzversorgung greift immer dann, wenn Ihr Lieferant Ihren Stromvertrag beendet hat bzw. beenden musste oder der Lieferant insolvent wurde. Die Laufzeit der Ersatzversorgung beträgt drei Monate. Während der drei Monate haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Grundversorgung (WSW Strom Eco Classic). Sie können täglich die Ersatzversorgung kündigen, wenn Sie einen Liefervertrag für Strom außerhalb der Grundversorgung abschließen.
Ersatzversorgung im Überblick
- Laufzeit: 3 Monate
- Kündigungsfrist: täglich kündbar
- Bedingungen: neuer Vertrag ist außerhalb der Grundversorgung
- Preisänderung: kann jeweils zum 1. und zum 15. eines Monats über Veröffentlichung im Internet erfolgen
Veröffentlichung und Änderung der Preise
Gemäß § 38 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz sind wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf der Internetseite wirksam.
Preise gültig ab 15.03.2023.
WSW Ersatzversorgung Strom Gewerbe | Eintarif | Zweitarif | |||
---|---|---|---|---|---|
netto1) | brutto | netto1) | brutto | ||
Arbeitspreis HT | ct/kWh | 35,66 | 42,44 | 36,21 | 43,09 |
Arbeitspreis NT | ct/kWh | - | - | 27,07 | 32,21 |
Leistungspreis | €/Jahr | 163,30 | 194,33 | 241,06 | 286,86 |
Zu den oben angegeben Preisen ist der Verrechnungspreis für den installierten Zähler hinzuzurechnen.
Verrechnungspreise für konventionelle Messeinrichtungen | netto1) | brutto | |
---|---|---|---|
Verrechnungspreis Eintarif-Zähler | €/Jahr | 14,89 | 17,72 |
Verrechnungspreis Zweitarif-Zähler mit Tarifschaltung | €/Jahr | 38,40 | 45,70 |
weitere Verrechnungspreise finden Sie im Preisblatt.
HT = Hochtarif, NT = Niedertarif (Schwachlastzeit). Sonntags und an Feiertagen in NRW ganztägig, ansonsten von 00:00-4:00 und von 22:00-24:00 Uhr.
Preisblätter WSW Ersatzversorgung Strom für Gewerbetreibende in Wuppertal
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Strom für Gewerbe ab dem 15.03.2023
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Strom für Gewerbe ab dem 01.03.2023
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Strom für Gewerbe ab dem 15.02.2023
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Strom für Gewerbe ab dem 01.02.2023
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Strom für Gewerbe ab dem 15.01.2023
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Strom für Gewerbe ab dem 01.01.2023
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Strom für Gewerbe ab dem 15.12.2022
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Strom für Gewerbe ab dem 01.12.2022
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Strom für Gewerbe ab dem 15.11.2022
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Strom für Gewerbe ab dem 01.11.2022
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Strom für Gewerbe ab dem 15.10.2022
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Strom für Gewerbe ab dem 01.10.2022
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Strom für Gewerbe ab dem 15.09.2022
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Strom für Gewerbe ab dem 01.09.2022
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Strom für Gewerbe ab dem 15.08.2022
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Strom für Gewerbe ab dem 01.08.2022
Preisblatt WSW Grund- und Ersatzversorgung Strom für Gewerbe vom 01.07.2022
Preisblatt WSW Grund- und Ersatzversorgung Strom für Gewerbe vom 01.04.2022
Preisblatt WSW Grund- und Ersatzversorgung Strom für Gewerbe vom 19.01.2022
Wichtige Fragen rund um die Ersatzversorgung
Was ist die Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung ist eine gesetzliche Regelung, die einsetzt, sobald ein Energieversorger nicht mehr liefern kann. Wie es das Energiewirtschaftsgesetz in § 36 Abs. 1 vorsieht, übernimmt die WSW Energie & Wasser AG als örtlicher Grundversorger automatisch Ihre Strom- und/oder Gasversorgung im Rahmen der Ersatzversorgung - zuverlässig und ohne Unterbrechung.
Wie lange läuft die Ersatzversorgung?
Für die nächsten drei Monate beliefern wir Sie in der Ersatzversorgung. Das bedeutet für Sie, dass der Vertrag jederzeit von Ihnen gekündigt werden kann. Falls Sie sich nach Ablauf der drei Monate für keinen anderen Tarif oder Versorger entschieden haben, werden Haushaltskunden (Stromentnahme erfolgt nur zu privaten Zwecken) sowie Gewerbekunden bis zu einer Abnahme bis 10.000 kWh automatisch in die Grundversorgung WSW Strom Classic bzw. WSW Gas Classic eingestuft.
Was muss ich als Gewerbekunde beachten?
Für die nächsten drei Monate beliefern wir Sie im Rahmen der Ersatzversorgung. Das bedeutet für Sie, dass der Vertrag jederzeit von Ihnen gekündigt werden kann. Bitte kümmern Sie sich als Gewerbekunde mit einem Verbrauch über 10.000 kWh pro Jahr rechtzeitig um einen Folgevertrag, um Unterbrechungen der Versorgung zu vermeiden. Nach Ablauf der drei Monate endet die Ersatzversorgung. Das heißt Sie werden nicht in die Grundversorgung eingestuft.
Wichtige Fragen zur Insolvenz von Lieferanten
Liefert mein Versorger noch Strom und Gas?
Wenn die Übertragungsnetzbetreiber die erforderlichen "Bilanzkreise" für einen Lieferanten geschlossen haben, kann die Strom- und Gasbelieferung durch diesen Lieferanten nicht mehr fortgeführt werden.
Muss ich meinen Zählerstand ablesen?
Ja, Sie sollten Ihren aktuellen Zählerstand für Strom- und/oder Gas ablesen und notieren. Ihr lokaler Netzbetreiber, in Wuppertal die WSW Netz GmbH, wird Sie auffordern, diesen mitzuteilen.
Muss ich dem insolventen Versorger weiterhin Geld zahlen?
Nein, Sie sollten keine weiteren Zahlungen an den insolventen Lieferanten tätigen. Falls Sie dem insolventen Lieferanten ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sollten Sie dieses widerrufen. Machen Sie das gegenüber Ihrem Versorger am besten schriftlich und per Einschreiben.
Wie geht es jetzt weiter, wenn mein Anbieter insolvent gegangen ist?
Der Insolvenzantrag läutet den beginn des Insolvenzverfahrens ein. Der vom Insolvenzgericht bestellte vorläufige Insolvenzverwalter prüft, ob das Insolvenzverfahren durchgeführt werden darf. Das ist der Fall, wenn einer der drei Insolvenzgründe
- Zahlungsunfähigkeit,
- drohende Zahlungsunfähigkeit oder
- Überschuldung
tatsächlich vorliegt und gleichzeitig noch die Verfahrenskosten aus dem Vermögen des insolventen Versorgers bezahlt werden können.
Trifft beides zu, erlässt das Gericht einen Beschluss, mit dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird vom Gericht über das Internet bekannt gegeben. Bis das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird können mehrere Wochen oder Monate vergehen.