Häufig gestellte Fragen
Grundsätzliche Information
Das WSW JobRad ermöglicht WSW-Mitarbeitenden im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung Fahrräder oder Pedelecs für einen Zeitraum von 36 Monaten über den Arbeitgeber zu nutzen. Die Umsetzung übernehmen die WSW-Unternehmensgruppe sowie ein externer Kooperationspartner.
Die FAQ’s ersetzen nicht den Inhalt der Betriebsvereinbarung, sondern dienen der besseren Verständlichkeit der Thematik. Ansprüche hieraus können nicht abgeleitet werden.
Was ist ein Überlassungsvertrag?
Der Überlassungsvertrag wird zwischen Ihnen und der WSW im Einzelnen geschlossen. Sie regelt die Nutzungsbindungen und Überlassung des Rads auf die Dauer von 36 Monaten.
Die Überlassung des Rads erfolgt durch die WSW an den Mitarbeitenden. Den Anstoß gibt die bzw. der Mitarbeitende indem eine Erklärung zur Radübernahme unter Benennung des Wunschrads inklusive aller relevanten Eckdaten erfolgt. Diese Erklärung wird dann von der WSW geprüft.
In dem Überlassungsvertrag wird u.a. die Regelung zur Bruttoentgeltumwandlung festgehalten.
Wie wird das WSW JobRad versteuert?
Beim WSW JobRad wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung des Fahrrads versteuert.
Für Verträge bis 31.12.2018
Hierbei wird 1% der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) versteuert. Grundlage für die Anwendung dieser 1%-Regelung ist ein Erlass der Finanzbehörden der Länder aus dem Jahr 2012.
Für Verträge vom 01.01.2019
Hierbei wird 1% der halbierten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) versteuert. Grundlage für die Anwendung dieser 1%-Regelung ist ein Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 13.03.2019.
Für Verträge vom 01.01.2020
Hierbei wird 1% der geviertelten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) versteuert. Grundlage für die Anwendung dieser 1%-Regelung ist ein Erlass der Finanzbehörden der Länder aus Januar 2020.
Was ist der Vorteil des WSW JobRads?
Das WSW JobRad bietet eine Vielzahl an Vorteilen. Sie haben die Möglichkeit Ihr Rad individuell auszuwählen und dabei auf die neuste Radtechnik zurückgreifen zu können. Hinzu kommt, dass Sie neben der Steuerersparnis, bedingt durch die Bruttoentgeltumwandlung, auch eine Kostenersparnis ggü. dem Direktkauf von bis zu 40% haben. Ebenfalls entfällt die Belastung bedingt durch einen Direktkauf. Sollte das Rad am Ende der Laufzeit nicht mehr gefallen, besteht die Möglichkeit es zurück zugeben und ein neues aktuelles Rad zu leasen. Jedoch besteht auch die Möglichkeit einer Übernahme des Rads zum Restwert, sofern unser Kooperationspartner Ihnen ein Angebot unterbreitet.
Die Versicherung des Rads bietet zusätzlich noch eine Mobilitätsgarantie und ein Rundum-Sorglos-Paket. Außerdem finanzieren wir die jährliche Inspektion. Hierzu vereinbaren Sie einmal im Jahr einen Servicetermin bei Ihrem Vertragshändler ohne zusätzliche Kosten.
Wer darf ein WSW JobRad bestellen?
Das WSW JobRad ist ein Angebot der WSW-Unternehmensgruppe und gilt für alle ihr zugehörigen Unternehmen:
- WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH
- WSW mobil GmbH
- WSW Energie & Wasser AG
- WSW 3/4/5 Energie GmbH
- WSW Netz GmbH
Grundvoraussetzung ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis in einer der oben genannten Gesellschaften noch mindestens 36 Monate besteht. Von einem Vertragsabschluss ausgeschlossen sind Auszubildende, befristete Mitarbeitende und geringfügig Beschäftigte. An dieser Stelle verweisen wir auch auf die in der Betriebsvereinbarung aufgeführten Störfälle die im Lauf eines Vertrags eintreten können.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende der WSW-Unternehmensgruppe und richtet sich nicht an externe Personen.
Kann man ein WSW JobRad und einen WSW Dienstwagen gleichzeitig nutzen?
Ja, das WSW JobRad darf unabhängig von der Nutzung eines WSW Dienstwagens bestellt werden.
Was passiert bei Ausscheiden aus dem Unternehmen vor Leasingende?
Eine Kündigung des Überlassungsvertrags ist vor Ende der Laufzeit grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte es dennoch zu einer Störung des Vertrags (z.B. Aufhebungsvertrag, Kündigung, Tod etc.) kommen, so sind Sie verpflichtet die entsprechenden Mehrkosten zu tragen. Weiter besteht eine Verpflichtung zur Rückgabe des Rads im ursprünglichen Zustand an den Arbeitgeber.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, erhalten Sie diese auf unserer Intranet- bzw. Internetseite (www.wsw-online.de/jobrad). Bestehen nach eingehender Recherche auf unseren Informationsseiten weiterhin Fragen, steht Ihnen unsere Funktionsmailadresse: jobrad(at)wsw-online.de zur Verfügung.
Die Auswahl Ihres Rads
Welche Räder stehen als WSW JobRad zur Auswahl?
Ausgewählt werden kann zwischen einem Fahrrad und Pedelec (max. 25 km/h) in einer Preisspanne von 749 bis 11.900 EUR (inkl. USt). Voraussetzung ist, dass dieses der STVO in ihrer jeweils geltenden Form entspricht und im Straßenverkehr genutzt werden kann und von der Verkehrssteuer ausgeschlossen ist. Sollte das ausgewählte Rad diesem Anspruch in der Grundform nicht entsprechen, so können entsprechende Anbaumaßnahmen zur Sicherstellung der Straßentauglichkeit und Betriebssicherheit im Rahmen der Angebotserstellung beim Wunsch-Händler aufgenommen werden und fließen so in das monatliche Überlassungsentgelt mit ein.
S-Pedelecs und E-Bikes sind ausgeschlossen, da diese als Kleinkrafträder klassifiziert sind und eine Zulassung für den Betrieb im Straßenverkehr benötigen.
Warum gibt es einen Mindestpreis?
Die Vorgabe entspricht den Anforderungen unseres Kooperationspartners und wurde aus qualitativen und ökonomischen Überlegungen vorgegeben.
Wie viele Räder darf ich maximal bestellen?
Sie erhalten die Möglichkeit, so viele Räder zu bestellen, wie Menschen in Ihrem Haushalt leben. Die genauen Haushaltsangehörigen sind in der Betriebsvereinbarung geregelt. Die Summe aus allen Verkaufspreisen darf den Wert von 11.900 € nicht überschreiten. Für jedes JobRad wird ein separater Überlassungsvertrag geschlossen.
Wie kann ich mein Rad auswählen?
Sie können Ihr Wunschrad bei einem Fachhändler, der mit dem Kooperationspartner zusammenarbeitet, aussuchen. Eine Übersicht der Fachhändler gibt es unter https://www.jobrad.org/fachhaendler-suchmaschine.
Kann ich Zubehör zum JobRad auch leasen?
Es gibt einige Zubehörteile, die zusätzlich zum JobRad in Ihren Leasingvertrag eingebaut werden können. Hier kann Ihnen Ihr Fachhändler gerne eine Übersicht erstellen. Nach Beginn des Leasings können keine weiteren Teile in das Überlassungsentgelt aufgenommen werden.
Was ist ein Pedelec?
Ein Pedelec ist ein mit Elektromotor angetriebenes Fahrrad, welches eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreichen kann. Es unterstützt mit einer Maximalleistung von 250 Watt den Radler nur beim Treten in die Pedale.
Bestellung
Wo kann ich mein Rad bestellen?
Nachdem das Wunschrad beim Wunschhändler reserviert wurde, erfolgt die Bestellung über das JobRadportal. Um das Portal nutzen zu können, registrieren Sie sich zunächst auf dem Portal und laden die Erklärung zur Radüberlassung herunter. Diese wird unterzeichnet und mit dem Preisangebot des Fachhändlers im Portal hochgeladen. Der Antrag wird dann im Personalmanagement geprüft und bei positiver Prüfung zur Bestellung beim Fachhändler weitergeleitet. Jede Bestellung ist verbindlich.
Kann ich vor der Bestellung die Höhe meines Überlassungsentgelts sehen?
Sie können vorab mit Hilfe des Vorteilsrechners das voraussichtliche monatliche Überlassungsentgelt ermitteln und die Auswirkungen auf Ihre Nettoentgelt sowie Sozialabgaben und Steuern näherungsweise berechnen. Zur exakten Auseinandersetzungen der Auswirkungen empfehlen wir Ihnen sich an Ihren Steuerberater oder Rentenberater zu wenden.
Welche Daten sind im Kostenkalkulator enthalten?
Der Kaufpreis des Rads inkl. Umsatzsteuer, der aus dem Angebot des Fachhändlers entnommen wird.
Die Unverbindliche Preisempfehlung (UVP) ist ebenfalls aus dem Angebot des Fachhändlers zu entnehmen und ist die Grundlage für die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Abschließend kommt die Versicherung hinzu, welche von jedem JobRadler getragen wird. Diese wird ebenfalls auf die Höhe des Überlassungsentgelts hinzu gerechnet.
Wie lang ist die Bearbeitungszeit?
Die Bearbeitungszeit liegt, nach Eingang des unterschriebenen Angebots, bei mindestens fünf Werktagen. Sollten Unterlagen fehlen oder unklar sein, werden die Ansprechpartner mit den Mitarbeitenden Kontakt aufnehmen.
Wie erhalte ich mein Fahrrad?
Sie erhalten Ihr Fahrrad bei Ihrem Fachhändler. Zur Abholung werden die „Abholvollmacht“, die „Übernahmebestätigung des überlassenen Objekts“ sowie Ihr Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation benötigt. Der Fachhändler vermerkt die Rahmennummer des WSW JobRads sowie das Abholdatum und die Daten JobRadlers auf der Übernahmebestätigung. Diese wird vom Fachhändler und Ihnen unterzeichnet und dann kann das neue Fahrrad direkt mitgenommen werden. Vor Unterzeichnung der Übernahmebestätigung ist sicher zu stellen, dass das Rad in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Eine Kopie der Übernahmebestätigung wird über das JobRadportal der WSW zur Vollständigkeit übermittelt.
Was mache ich, wenn das Fahrrad bei Übergabe einen Mangel hat?
Bei Abholung oder Lieferung durch einen Vertragshändler sind die Nutzer verpflichtet, das Fahrrad auf die ordnungsgemäße Beschaffenheit, Gebrauchs- und Funktionstauglichkeit und auf äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen. Ist das Fahrrad in einem einwandfreien Zustand, wird dies schriftlich bestätigt. Sollten Mängel festgestellt werden, werden diese umgehend schriftlich dem Fachhändler und der WSW-Unternehmensgruppe mitgeteilt, das gilt auch für Mängel, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren und erst später entdeckt wurden. Zu beachten ist, dass die Haftung für alle Schäden, die aus einer unvollständigen oder fehlerhaften Übernahmebestätigung entstehen, auf Sie als Nutzer übergeht.
Kann ein bereits erworbenes Rad nachträglich in dieses Überlassungs-Modell aufgenommen werden?
Eine nachträgliche Aufnahme eines bereits erworbenen Rads ist nicht möglich.
Versicherung
Welche Schadensfälle deckt die Versicherung ab?
Jedes Rad ist über die Versicherung gegen unvorhergesehene Beschädigung, Diebstahl, Vandalismus und Raub versichert. Um diesen Fällen vorzubeugen, verpflichten Sie sich das Rad mittels qualitativ hochwertigem Sicherheitsschloss (Wert mind. 49 EUR) an einem festen im Boden verankerten Gegenstand zu sichern.
Zusätzlich haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, für den Fall, dass mit dem Rad Schäden gegenüber Dritten verursacht werden.
Weitere Bedingungen zur Versicherung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Versicherung. Im Schadensfall wenden Sie sich bitte direkt an die Versicherung. Sollte zusätzlich eine Straftat vorliegen, ist die Polizei hinzuzuziehen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt der Versicherung?
Es gibt keinen Selbstbehalt in der Versicherung.
Bei Schäden an Akkus gibt es eine Sonderregelung: 15% des Kaufpreises des neu angeschafften Akkus werden pro zurückliegendem, angefangenen Versicherungsjahr abgezogen. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt Vollkaskoversicherung & Mobilitätsgarantie.
Muss die Angebotene Versicherung gewählt werden?
Ja, die angebotene Versicherung ist obligatorisch und kann nicht abgewählt werden. Die Versicherung wird in das Überlassungsentgelt inkludiert und vom Bruttoentgelt abgezogen.
Bestehen Verpflichtungen des Mitarbeitenden gegenüber der Versicherung?
Das Rad ist gemäß den Bedingungen aus dem „Merkblatt zur Versicherung” zu behandeln. Dies gilt insbesondere für die Sicherung des Rads gegen Schäden und Diebstahl. Sollte sich im Schadenfall herausstellen, dass das Rad nicht geeignet gesichert war, ist dies eine grobe Fahrlässigkeit und kann zu einer Kürzung der Ersatzleistung durch den Versicherer führen. Alle von Ihnen zu vertretenden und nicht von der Versicherung gedeckten Schäden wie beispielsweise Schäden, die aus Fahrlässigkeit und Vorsatz resultieren, sind selbst zu tragen.
Ist eine Versicherung verpflichtend?
Bei der Überlassung gilt das überlassene Objekt als Sicherheit für die Finanzierung, deshalb muss es zwingend gesichert sein.
Wird das Rad im Falle eines Diebstahls ersetzt?
Nein, die Versicherung tritt für den Schaden aus der vorzeitigen Beendigung ein. Die Mitarbeitenden haben in dem Fall nur die Möglichkeit einen neuen Überlassungsvertrag auf 36 Monate abzuschließen.
Nutzung
Wer darf das WSW JobRad nutzen?
Darf WSW JobRad darf neben den Beschäftigten auch von den Ehe-, eingetragenen Lebenspartnern und Kindern im Haushalt (Erstwohnsitz des bzw. der Mitarbeitenden) genutzt werden. Die Haftung bei der Nutzung durch die genannten Personen liegt beim JobRadler.
Wer bezahlt Wartung, Instandhaltung und Inspektion?
Jeder Jobradler ist angehalten mit dem Fahrrad ordentlich umzugehen. Zudem sind Sie dafür verantwortlich, dass das Fahrrad jederzeit in einem verkehrssicheren Zustand ist. Es ist dafür Sorge zu tragen, einmal im Jahr eine Inspektion beim Fachhändler durchführen zu lassen. Pro Inspektion übernimmt WSW die Kosten bis zu einer Höhe von 70€ Brutto. Services, die hierüber nicht abgedeckt sind, sind von Ihnen selbst zu tragen, z.B. Kosten für Reparaturen, Ersatz von Verschleißteilen, Zubehör, verlorene Teile.
Bei einem Gewährleistungsfall ist umgehend der ausliefernde Fachhändler zu kontaktieren.
Was ist die Mobilitätsgarantie?
Die Mobilitätsgarantie beinhaltet einen 24-Stunden-Service in Notsituationen. Weiter bietet sie eine mobile Pannenhilfe und organisiert den Transport der Räder und des Gepäcks bis zur nächsten Werkstatt. Bis zu 150 EUR der Kosten werden im Rahmen der Mobilitätsgarantie erstattet (keine Ersatzteile). Beim selbstorganisierten Rücktransport werden maximal 50 EUR zurück erstattet. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt Vollkaskoversicherung & Mobilitätsgarantie.
Darf ich das Fahrrad auch im Ausland nutzen?
Aus versicherungsrechtlichen Gründen darf das Fahrrad nur in Deutschland, sowie dem EU Ausland inkl. Schweiz genutzt werden.
Kann ich den Vertrag vorzeitig beenden, weil ich ein neues Fahrrad bestellen möchte?
Nein, eine vorzeitige Beendigung der Nutzungsüberlassung und die Rückgabe des Rads während des vorher festgelegten Zeitraums der Nutzung sind nicht möglich.
Was mache ich bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung?
Sollte das Fahrrad durch eine Straftat beschädigt worden sein, ist die Polizei zu informieren. Zusätzlich müssen die WSW-Unternehmensgruppe und die Versicherung über den Schaden informiert werden.
Darf ich das WSW JobRad verschenken oder verkaufen?
Nein, das WSW JobRad darf während der Nutzungszeit nicht verschenkt, vermietet oder verkauft werden. Zusätzlich dürfen nur Lenkergriffe, Sattel, Pedalen, Rückspiegel, Klingel und/oder Tacho angebaut oder getauscht werden.
Rückgabe
Der Leasingvertrag ist zu Ende. Und jetzt?
Vier Wochen vor Ende des Leasingvertrages erhalten Sie ein Information und werden zur Rückgabe des Rads aufgefordert. In dieser Benachrichtigung kann Ihnen die JobRad GmbH die Möglichkeit zum Erwerb des Rads nach Ablauf des Überlassungszeitraums anbieten.
Option zum Kauf:
Der Kooperationspartner kann Ihnen dazu ein Angebot zum Kauf des Rads zum kalkulierten Restwert vorlegen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch gegenüber dem externen Kooperationspartner oder dem Arbeitgeber, dass das Rad nach Ende der Nutzungszeit gekauft werden kann.
Rückgabe:
Wenn der Kooperationspartner kein Kaufangebot vorlegt oder Sie es nicht annehmen, wird das Rad am Ende der Nutzungszeit auf eigene Kosten an einem vom Kooperationspartner festgelegten Ort gesandt. Eine Transportversicherung und die damit entstehenden Kosten sind selbst zu tragen. Das Rad muss bei Rückgabe in einwandfreiem, verkehrssicherem Zustand sein. Anfallende Kosten für Instandsetzung in diesen Zustand sind von Ihnen zu tragen.
Was passiert bei einer vorzeitigen Beendigung der Nutzungszeit?
Sollte die Nutzungszeit vorzeitig beendet werden, sind Sie verpflichtet, der WSW-Unternehmensgruppe den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Beendigung ergibt.
Option zum Kauf:
Der Kooperationspartner kann Ihnen ein Angebot zum Kauf des Rads zum kalkulierten Restwert vorlegen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch gegenüber dem externen Kooperationspartner oder dem Arbeitgeber, dass das Rad nach Ende der Nutzungszeit gekauft werden kann.
Rückgabe:
Wenn der Kooperationspartner kein Kaufangebot vorlegt oder Sie es nicht annehmen, wird das Rad am Ende der Nutzungszeit auf eigene Kosten an einem vom Kooperationspartner festgelegten Ort gesandt. Eine Transportversicherung und die damit entstehenden Kosten sind selbst zu tragen. Das Rad muss bei Rückgabe in einwandfreiem, verkehrssicherem Zustand sein. Anfallende Kosten für Instandsetzung in diesen Zustand sind von Ihnen zu tragen.
Was versteht man unter einwandfreiem Zustand?
Das Fahrrad muss in einem, dem Alter und normaler Nutzung entsprechenden Zustand sein. Normale Gebrauchsspuren wie Verschmutzungen, Kratzer, oder Verschleiß. Nicht ordnungsgemäß sind Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch.
Wer sind meine Ansprechpartner für das WSW JobRad?
Bei Fragen rund um das WSW JobRad können Sie sich gern an uns wenden: jobrad(at)wsw-online.de.