Ersatzversorgung Gas für Gewerbekunden
In Wuppertal beliefern wir Sie für Ihr Gewerbe als Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung mit Gas. Die Ersatzversorgung greift immer dann, wenn Ihr Lieferant Ihren Gasvertrag beendet hat bzw. beenden musste oder der Lieferant insolvent wurde. Die Laufzeit der Ersatzversorgung beträgt drei Monate. Während der drei Monate haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Grundversorgung (WSW Gas Eco Classic). Sie können täglich die Ersatzversorgung kündigen, wenn Sie einen Liefervertrag für Gas außerhalb der Grundversorgung abschließen.
Ersatzversorgung im Überblick
- Laufzeit: 3 Monate
- Kündigungsfrist: täglich kündbar
- Bedingungen: neuer Vertrag außerhalb der Grundversorgung
- Preisänderung: kann jeweils zum 1. und zum 15. eines Kalendermonats über Veröffentlichung im Internet erfolgen
Veröffentlichung und Änderung der Preise
Gemäß § 38 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz sind wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf der Internetseite wirksam.
Folgende Preise gelten ab dem 15.03.2023.
WSW Ersatzversorgung Gas Gewerbe | netto1) | brutto | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis | ct/kWh | 13,61 | 14,56 |
Grundpreis nach Zählergröße | |||
bis G 6 | €/Jahr | 151,59 | 162,20 |
bis G 16 | €/Jahr | 252,06 | 269,70 |
bis G 25 | €/Jahr | 429,90 | 459,99 |
bis G 40 | €/Jahr | 585,90 | 626,91 |
bis G 65 | €/Jahr | 865,45 | 926,03 |
Preisblätter WSW Ersatzversorgung Gas Gewerbe
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Gas Gewerbe ab dem 15.03.2023
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Gas Gewerbe ab dem 01.03.2023
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Gas Gewerbe ab dem 15.02.2023
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Gas Gewerbe ab dem 01.02.2023
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Gas Gewerbe ab dem 15.01.2023
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Gas Gewerbe ab dem 01.01.2023
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Gas Gewerbe ab dem 15.12.2022
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Gas Gewerbe ab dem 01.12.2022
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Gas Gewerbe ab dem 15.11.2022
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Gas Gewerbe ab dem 01.11.2022
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Gas Gewerbe ab dem 15.10.2022
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Gas Gewerbe ab dem 01.10.2022
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Gas Gewerbe ab dem 15.09.2022
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Gas Gewerbe ab dem 01.09.2022
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Gas Gewerbe ab dem 15.08.2022
Preisblatt WSW Ersatzversorgung Gas Gewerbe ab dem 01.08.2022
Preisblatt WSW Grund- und Ersatzversorgung Gas Gewerbe ab dem 19.01.2022
Versorgungssicherheit Wuppertal
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Wichtige Fragen rund um die Ersatzversorgung
Was ist die Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung ist eine gesetzliche Regelung, die einsetzt, sobald ein Energieversorger nicht mehr liefern kann. Wie es das Energiewirtschaftsgesetz in § 36 Abs. 1 vorsieht, übernimmt die WSW Energie & Wasser AG als örtlicher Grundversorger automatisch Ihre Strom- und/oder Gasversorgung im Rahmen der Ersatzversorgung - zuverlässig und ohne Unterbrechung.
Wie lange läuft die Ersatzversorgung?
Für die nächsten drei Monate beliefern wir Sie in der Ersatzversorgung. Das bedeutet für Sie, dass der Vertrag jederzeit von Ihnen gekündigt werden kann. Falls Sie sich nach Ablauf der drei Monate für keinen anderen Tarif oder Versorger entschieden haben, werden Haushaltskunden (Stromentnahme erfolgt nur zu privaten Zwecken) sowie Gewerbekunden bis zu einer Abnahme bis 10.000 kWh automatisch in die Grundversorgung WSW Strom Classic bzw. WSW Gas Classic eingestuft.
Was muss ich als Gewerbekunde beachten?
Für die nächsten drei Monate beliefern wir Sie im Rahmen der Ersatzversorgung. Das bedeutet für Sie, dass der Vertrag jederzeit von Ihnen gekündigt werden kann. Bitte kümmern Sie sich als Gewerbekunde mit einem Verbrauch über 10.000 kWh pro Jahr rechtzeitig um einen Folgevertrag, um Unterbrechungen der Versorgung zu vermeiden. Nach Ablauf der drei Monate endet die Ersatzversorgung. Das heißt Sie werden nicht in die Grundversorgung eingestuft.
Wichtige Fragen zur Insolvenz von Lieferanten
Liefert mein Versorger noch Strom und Gas?
Wenn die Übertragungsnetzbetreiber die erforderlichen "Bilanzkreise" für einen Lieferanten geschlossen haben, kann die Strom- und Gasbelieferung durch diesen Lieferanten nicht mehr fortgeführt werden.
Muss ich meinen Zählerstand ablesen?
Ja, Sie sollten Ihren aktuellen Zählerstand für Strom- und/oder Gas ablesen und notieren. Ihr lokaler Netzbetreiber, in Wuppertal die WSW Netz GmbH, wird Sie auffordern, diesen mitzuteilen.
Muss ich dem insolventen Versorger weiterhin Geld zahlen?
Nein, Sie sollten keine weiteren Zahlungen an den insolventen Lieferanten tätigen. Falls Sie dem insolventen Lieferanten ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sollten Sie dieses widerrufen. Machen Sie das gegenüber Ihrem Versorger am besten schriftlich und per Einschreiben.
Wie geht es jetzt weiter, wenn mein Anbieter insolvent gegangen ist?
Der Insolvenzantrag läutet den beginn des Insolvenzverfahrens ein. Der vom Insolvenzgericht bestellte vorläufige Insolvenzverwalter prüft, ob das Insolvenzverfahren durchgeführt werden darf. Das ist der Fall, wenn einer der drei Insolvenzgründe
- Zahlungsunfähigkeit,
- drohende Zahlungsunfähigkeit oder
- Überschuldung
tatsächlich vorliegt und gleichzeitig noch die Verfahrenskosten aus dem Vermögen des insolventen Versorgers bezahlt werden können.
Trifft beides zu, erlässt das Gericht einen Beschluss, mit dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird vom Gericht über das Internet bekannt gegeben. Bis das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird können mehrere Wochen oder Monate vergehen.