Die Versorgung mit WSW Talwärme, der lokalen Fernwärme aus Wuppertal, ist durch gesetzliche Rahmenbedingungen festgelegt und bietet beim Wechsel darüber hinaus einige finanzielle Fördermöglichkeiten. Erfahren Sie mehr dazu, indem Sie unten auf die häufig gestellten Fragen klicken. Die wichtigsten Informationen und Daten liegen als PDF-Dateien zum Download bereit. Gerne können Sie auch Kontakt mit uns aufnehmen.
Wie kann ich beim Heizen Energie sparen?
Wir geben Ihnen in unserem Infoblatt „Tipps zum Heizen und Energiesparen" zehn Empfehlungen für den bestmöglichen Umgang mit Wärme in Ihrer Wohnung. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie beispielsweise das Heizungsthermostat effizient einstellen, richtig Lüften oder wie Sie die Heizkörpernische dämmen können.
Was regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Mit 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wurden mit Inkrafttreten des GEG abgelöst.
Die wesentlichen Punkte des bisherigen Energieeinsparrechts für Gebäude sind auch in den neuen GEG Anforderungen enthalten. Somit gelten weiterhin die Anforderungen an eine energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Das GEG schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden.
Ökologische Kennzahlen
Was bedeutet Primärenergiefaktor?
Der „Primärenergiefaktor“ zeigt das Verhältnis von der eingesetzten Primärenergie (fossile Brennstoffe wie bspw. Gas) zur abgegebenen Endenergie. Hierbei gilt: Je kleiner der Primärenergiefaktor, desto umweltschonender und effizienter ist der Energieeinsatz und -aufwand von der Quelle bis zum Endverbraucher. Für Deutschland gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), dort sind alle entsprechenden Primärenergiefaktoren der Energieträger festgelegt.
Weil im Müllheizkraftwerk die Energie auch aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, gilt für die Fernwärme der Primärenergiefaktor 0,22.
Bescheinigung Primärenergiefaktor Tal
Bescheinigung Primärenergiefaktor Südhöhen
Was bedeutet CO2-Emissionsfaktor?
Der „CO2-Emissionsfaktor“ zeigt die energetische Bewertung unserer Talwärme in den Teil-Netzbereichen „Südhöhen“ und „Tal“ der WSW. Es gilt auch hierbei genauso wie beim Primärenergiefaktor: Je kleiner der CO2-Emissionsfaktor, desto umweltfreundlicher unsere Talwärme.
Für die Fernwärmeteilnetze „Südhöhen“ und „Tal“ der WSW wurden die spezifischen CO2-Emissionsfaktoren gemäß dem Arbeitsblatt AGFW FW 309-1:2021 bestimmt und in Form einer Bescheinigung zertifiziert. Die bescheinigten CO2-Emissionsfaktoren geben an, wie viel Masse an Kohlendioxid - bezogen auf den gesamten Brennstoffeinsatz bzw. auf die erzeugte Fernwärme - freigesetzt wird.
Den beiden Fernwärmeteilnetzen der WSW wurden folgende Faktoren bescheinigt:
- Tal: CO2-Emissionsfaktor FW 309-1:2021= 0 g/kWh
- Südhöhen: CO2-Emissionsfaktor FW 309-1:2021= 0 g/kWh
Bescheinigung CO2-Emissionsfaktor Tal
Bescheinigung CO2-Emissionsfaktor Südhöhen
Was sind Erneuerbare Energien?
Unter Erneuerbare Energien, auch regenerative Energien, versteht man Energieträger, die unendlich zur Verfügung stehen oder sich verhältnismäßig schnell erneuern – im Gegensatz zu fossilen Energieträgern wie Kohle oder Erdgas. Zu den erneuerbaren Energieträgern, die als wichtigste Säule für nachhaltige Energieversorgung gelten, zählen Wasserkraft, Solar- und Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie biologisch abbaubare Anteile von Abfällen aus Haushalten und Industrie (EEG 2021, § 3 Ziffer 21 e).
Für die Fernwärmeteilnetze „Südhöhen“ und „Tal“ der WSW wurde der Anteil der auf erneuerbaren Energien basierenden Erzeugung unserer WSW Talwärme gemäß dem Arbeitsblatt AGFW FW 309 Teile 5 und 7 bestimmt und in Form einer Bescheinigung zertifiziert.
Anteil Erneuerbarer Energien:
- Tal: 47 %
- Südhöhen: 51 %
Weitere Förderungen
Der Bund und das Land NRW unterstützen nachhaltige Wärmelösungen mit finanziellen Förderungen. Die nachfolgenden Links geben einen Überblick über mögliche Zuschüsse:
- Förderwegweiser der der Agentur NRW.Energy4Climate
https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi - Förderprogramme der Bundes
Bundesförderung für effiziente Gebäude [BEG] - Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderinstrument Wärmeübergabestationen für die Energiewende - Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
http://www.kfw-foerderbank.de
Veröffentlichungspflichten
- Vertragsbedingungen gem. AVBFernwärmeV § 1a (1)
- Netzverluste gem. AVBFernwärmeV § 1a (2)
Fernwärmenetz Wuppertal (Stand 2022):- Fernwärmeeinspeisung 534.258 MWh
- Fernwärmeabsatz 387.631 MWh
- Netzverluste 146.627 MWh
- Primärenergiefaktor gem. FFVAV § 5 (3)
- Fernwärmenetz Tal 0,22
Bescheinigung Primärenergiefaktor Tal - Fernwärmenetz Süd 0,20
Bescheinigung Primärenergiefaktor Südhöhen
- Fernwärmenetz Tal 0,22
- Anteil erneuerbarer Energien gem. FFVAV § 5 (3)
- Fernwärmenetz Tal 47%
Bescheinigung Anteil Erneuerbare Energien Tal - Fernwärmenetz Süd 51%
Bescheinigung Anteil Erneuerbare Energien Südhöhen
- Fernwärmenetz Tal 47%
Anträge und Gesetze
Hier finden Sie alle Anträge und Gesetze zum Thema Fernwärme.
Musterrechnung WSW Talwärme
Die Musterrechnung bezieht sich auf ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten und ca. 400 m² Wohnfläche. Fernwärme wird hier zum Heizen und für die Warmwasserbereitung verwendet.
