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Corona Hilfen

Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegen. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel wird Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
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Für in Not geratene Unternehmen hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern.

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen


für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt agieren und maximal 2 Mrd. € Jahresumsatz aufweisen

Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) von bis zu 80% für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) für Betriebsmittel- und Investitionskredite bis 200 Mio. EUR Kreditvolumen.

Zum KfW-Unternehmerkredit

Was wird gefördert?
Alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Z.B. Investitionen, Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes), Warenlager, Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, auch Übernahmen und tätige Beteiligungen, Leasing 

Ablauf

  1. Finanzierungspartner finden: Hausbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Commerzbank, etc. Die KfW empfiehlt ggf. mit mehreren Banken zu sprechen, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte.
  2. Kredit beantragen (mit Bank zusammen)
  3. Antrag wird geprüft
  4. Kreditvertrag abschließen 

Formulare und Merkblätter
Der beantragende Unternehmer kann sich vorab mit Hilfe diverser Merkblätter auf den Antrag vorbereiten. 

Fokus liegt in dieser Zusammenfassung auf der Betriebsmittelfinanzierung um ausreichend Liquidität zu gewährleisten. Betriebsmittelfinanzierungen gibt es mit den folgenden beiden Varianten:

  • 2 Jahre endfällig und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt.
Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten vom Finanzierungspartner festgelegt.

Bereitstellung:

  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags.
  • Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar.
  • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Diese kann im Einzelfall verlängert werden.
  • Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird beginnend ab 2 Bankarbeitstagen und 6 Monaten nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet.

Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge.
Danach wird der Kredit

  • vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt.
  • bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende zurückgezahlt.

Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.

Merkblatt für den KfW-Unternehmerkredit 

De-minimis-Erklärung des Antragstellers über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen

Der Antragssteller muss erklären, ob er im laufenden Kalenderjahr bereits sog. De-minimis-Beihilfen erhalten hat.
Die De-minimis-Beihilfe-Regelung macht eine Beihilfe, die ein EU-Mitgliedstaat einem Unternehmen gewährt und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist – unter bestimmten Voraussetzungen – nicht weiter genehmigungspflichtig durch die Europäische Kommission („Bagatellbeihilfe“).

De-minimis-Erklärung

  • Mitarbeiterzahl
  • Jahresumsatz
  • Bilanzsumme

Vereinfachte Selbsterklärung

Merkblatt zur Größendefinition eines Unternehmens

Grob zusammengefasst:

Kleinstunternehmen:

  • < 10 Mitarbeiter und
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme max. 2 Mio. €

Kleine Unternehmen:

  • < 50 Mitarbeiter und
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme max. 10 Mio. €

Mittlere Unternehmen:

  • < 250 Mitarbeiter und
  • Jahresumsatz max. 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. €

10-seitiges Merkblatt zur Größendefinition eines Unternehmens

"Schufa" Auskunft für Antragssteller, die nicht nach handels- /steuerrechtlichen Vorschriften bilanzieren.

Einwilligungserklärung
(Auskunftanfragen, Auskünfte und Stellungnahme der Hausbank)

Unterlagen zur wirtschaftlichen Entwicklung für das antragstellende Unternehmen
Die letzten zwei Jahresabschlüsse, inklusive Verbindlichkeitenspiegel oder Einnahmenüberschussrechnungen, jeweils inklusive Vorjahreszahlen

Unterlagen und Angaben zu weiteren risikorelevanten Sachverhalten
Z.B. bedeutende Kunden-/ Lieferantenabhängigkeiten

Unterlagen, die bei der Hausbank verbleiben
Für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Einwilligungserklärung für Auskunftanfragen 

Unterlagen für die Risikoprüfung

  • Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. 
  • Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck wird die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet. 
  • Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite. 
  • Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz werden sich auch auf europäischer Ebene für ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen einsetzen. Die Bundesregierung begrüßt unter anderem die Idee der Europäischen Kommission für eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt bestehen

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe; Existenzgründer/-innen

Förderthemen:
Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen; Betriebsmittel; Gründung; Außenwirtschaft

Förderart:
Darlehen; Bürgschaften/Garantien

Fördergeber:
NRW.BANK

Ansprechpartner:
NRW.BANK

Hinweis:
Hilfen für Unternehmen im Kontext der Auswirkungen des Coronavirus
Die NRW.BANK ergänzt temporär das bestehende Haftungsfreistellungsangebot von 50% Risikoübernahme um eine 80%ige Risikoübernahme sowie setzt den bisher hierfür notwendigen Mindestkreditbetrag aus.

https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKUniversalkredit/15260/nrwbankproduktdetail.html