Gerade wenn die eigene Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, ist es wichtig, sich bequem und unkompliziert bewegen zu können. Menschen mit einer Seh- oder Gehbehinderung, Gehörlose und Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sollen sich in unseren Bussen und in der Schwebebahn wohl fühlen.
Deshalb strengen wir uns seit Jahren in enger Abstimmung mit der Behinderten- und Inklusionsbeauftragten, dem Beirat der Menschen mit Behinderung sowie den zuständigen Verkehrsressorts der Stadt an, den ÖPNV in Wuppertal barrierefrei zu gestalten. Noch ist es nicht ganz geschafft, aber wir arbeiten stetig daran.
In unseren Bussen und Schwebebahnen setzten wir verschiedene Maßnahmen um, damit die Fahrt mit uns wirklich für alle unsere Kunden bequem und angenehm ist.
Die WSW-Flotte besteht zu 100 % aus Niederflurbussen. Diese Fahrzeuge können seitlich abgesenkt werden (Kneeling), verringern so die Einstiegshöhe zwischen Bordstein und Bus und erleichtern deshalb den Ein- und Ausstieg. Alle unsere Busse sind mit einer Rampe ausgerüstet, die bei Bedarf durch das Fahrpersonal ausgeklappt wird. So können insbesondere Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, barrierefrei einsteigen. Kundinnen und Kunden mit Kinderwagen oder Rollstuhl finden beim Einstieg durch die zweite Tür eine entsprechende Abstellfläche.
In der neuen Generation von Schwebebahnfahrzeugen wurde angemessener Platz für Rollstühle und Kinderwagen geschaffen. Dieser Bereich befindet sich direkt hinter der Fahrerkabine. Der Einstieg mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen erfolgt deshalb an der ersten Tür erfolgen. Die integrierte Rampe erleichtert das barrierefreie Einsteigen. Positionieren Sie sich an der Einstiegshaltestelle an einem Ort, an dem unsere Fahrerinnen und Fahrer Sie gut sehen können, um Ihnen die integrierte Rampe auszuklappen und beim Einstieg zu helfen. Geben Sie dem Fahrpersonal beim Einstieg Bescheid, an welcher Haltestelle Sie aussteigen möchten.
Alle unsere Busse und die neuen Schwebebahnen verfügen über eine Haltestellenanzeige mit Flachbildschirm, die nicht nur Ortsfremden, sondern vor allem Menschen mit beeinträchtigtem Hörvermögen die Orientierung erleichtert. Auf dem Bildschirm werden sowohl die nächste Haltestelle als auch die drei nachfolgenden Haltestellen angezeigt. Zudem gibt es Umsteigehinweise und Informationen, ob die Anschlüsse erreicht werden können.
Die Haltestellenansage ist in allen WSW-eigenen Bussen und in den Schwebebahnen automatisiert. Der vorausgehende Signalgong, die deutliche Ansage der Sprecherin und die Gewöhnung an ihre Stimme, die die Konzentration erleichtert, sollen sehbehinderten Menschen helfen. Die kontrastreiche Farbgebung der Haltestangen und die transparente Innenraumgestaltung unterstützen zusätzlich eine leichtere Orientierung im Fahrzeug.
Einige Sitze sind speziell für mobilitätseingeschränkte Personen geeignet und mit einem Piktogramm gekennzeichnet. Im Aufstellbereich der Busse befindet sich bei der Fahrzeuggeneration ab Baujahr 2001 ein Haltewunsch-Knopf in einer Höhe, die auch für Rollstuhlfahrer gut erreichbar ist.
Ab 20 Uhr bieten wir unseren Kunden einen besonderen Service. Denn dann ist auf allen WSW-Buslinien der Ausstieg auch zwischen den Haltestellen möglich.
Informieren Sie das Fahrpersonal bitte möglichst direkt beim Einsteigen über Ihren Ausstiegswunsch. Dann kann sich unsere Fahrerin oder unser Fahrer darauf einstellen und eine geeignete Haltemöglichkeit suchen. Unser Fahrpersonal entscheidet je nach Verkehrslage und Fahrplan, ob ein Halt auf Zuruf wirklich möglich ist. Bitte haben Sie Verständnis, falls es mal nicht klappt, denn die Verkehrssicherheit geht vor.
Nicht nur in unseren Verkehrsmitteln, die ständig nachgerüstet werden, sondern auch an unseren Haltestellen arbeiten wir daran, mobilitätseingeschränkten Personen die Nutzung von Bus und Schwebebahn zu erleichtern.
Im Bereich vieler Bushaltestellen hat der Bordstein eine ideale Höhe von 16 bis 18 cm. Dieses Maß ermöglicht bei Niederflurfahrzeugen einen nahezu stufenlosen Einstieg und ein problemloses Ausfahren der Rampe.
18 zentrale Haltestellen sind mit dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern ausgerüstet. Damit ist es möglich, die aktuellen Abfahrtszeiten der einzelnen Linien anzuzeigen.
Die Anzeiger sind mit Lautsprechern für Durchsagen ausgestattet. Für Menschen mit Sehbehinderung sind die elektronischen Anzeiger mit einer Sprachfunktion versehen. Zudem kann die „sprechende Haltestelle“ auf Knopfdruck die Informationen zu den in Kürze ankommenden Linien für sehbehinderte Menschen akustisch wiedergeben. Der Knopf ist mit Blindenschrift markiert.
Und so funktioniert die Technik: Eine Taste an einem separaten Mast trägt den Text „Info“ in Braille-Schrift und sendet ständig einen Ton aus, so dass Blinde die Anlage bemerken. Drückt ein Kunde die Taste, liest ein Ansage-Gerät die Inhalte der Anzeiger vor – auch Sondertexte.
Unsere sprechenden Haltestellen finden Sie am Hauptbahnhof, Raukamp Schleife, Historische Stadthalle, Wall/Museum, Karlsplatz, Morianstraße, Barmen Bf., Alter Markt, Universität, Uni-Halle, Vohwinkel Schwebebahn, Vohwinkel Bf., Oberbarmen Bf., Weiherstraße, Wichlinghausen Markt, Cronenberg Rathaus, Ronsdorf Markt und Hahnerberg.
An großen Haltestellen geben sogenannte „Vorwegweiser“ einen Überblick über die nächsten Abfahrten an allen Haltestellenpositionen.
Die Stadt Wuppertal hat viele Fußgängerampeln auf dem Weg zu den Schwebebahnstationen und zu den Bushaltestellen mit Blindenakustik ausgerüstet. Darüber hinaus wurden die Bordsteine der Fußgängerquerungen auf diesen Wegen abgesenkt. So wurde die Gefahr von Stolperfallen verringert. Für eine noch bessere Orientierung haben viele Bushaltestellen taktile Leitlinien für sehbehinderte Menschen.
Die Schwebebahnhaltestellen sind in den letzten Jahren vollständig mit einem Blindenleitsystem ausgerüstet worden. Im Rahmen des Schwebebahnausbaus wurden alle Schwebebahnstationen mit Aufzügen ausgestattet.
An allen Schwebebahnstationen sind Notrufsäulen installiert. Darüber hinaus sind unsere Service-Kräfte regelmäßig im Streckennetz unterwegs. Sie sind an ihrer blauen Dienstkleidung mit den roten Mützen leicht zu erkennen. Die Service-Kräfte sind immer die richtige Anlaufstelle. Sie helfen in Notsituationen, aber auch beim üblichen Ein- und Ausstieg, bei Fahrplanfragen oder Orientierungsproblemen.
Geraten Sie in eine Notsituation und ist ein Bus oder eine Schwebebahn in unmittelbarer Nähe, wenden Sie sich an das Fahrpersonal. Alle unsere Fahrzeuge sind mit Funk ausgestattet und in der Lage, sofort Polizei, Krankenwagen oder andere Hilfe zu rufen.
Wenn Sie einen E-Scooter bzw. ein Elektromobil fahren und den Bus nutzen, gibt es einiges zu beachten:
Die Mitnahme von E-Scootern in Bussen ist bundesweit durch einen Erlass geregelt. Weiterhin gelten die Vorschriften der NRW-Beförderungsbedingungen.
Broschüre "Mit dem E-Scooter sicher unterwegs in Bus und Schwebebahn"
Zur Orientierung für Sie haben wir die wichtigsten Punkte auf dieser Seite zusammengefasst.
Für eine Mitnahme müssen alle Regeln/Voraussetzungen erfüllt sein und es muss Platz im Fahrzeug sein!
Technische Voraussetzungen des E-Scooters
Dass der E-Scooter die technischen Voraussetzungen erfüllt und für die Mitnahme mit aufsitzender Person freigegeben ist, muss vom Hersteller in der Bedienungsanleitung festgestellt werden. Die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme muss durch ein daran angebrachtes gut sichtbares, entsprechendes Piktogramm erkennbar sein.
Vom Hersteller anzubringendes Piktogramm für E-Scooter, die die technischen Voraussetzungen gemäß Erlass erfüllen. (Abbildung gemäß Veröffentlichung im Verkehrsblatt 2017, Heft 21, Seite 936)
Ebenfalls Voraussetzung: Das maximal zulässiges Gewicht mit aufsitzender Person (und ggf. Zuladung) beträgt 300 Kilogramm.
Damit die Rückenlehne des Sitzes formschlüssig an die Prallplatte anliegen kann, dürfen keine Körbe, Halter für Gehhilfen, Taschen oder Rücksäcke o.ä. angebaut oder angehängt sein.
Personenbezogene Voraussetzungen des Nutzers
Der Nutzer des E-Scooters hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G bzw. aG (§3 Abs. 1 Nr.1 oder 7 SchwbAwV) erhalten. Nachrangig genügt auch eine Kostenübernahme des E-Scooters durch die Krankenkasse. Eine ärztliche Bescheinigung reicht hingegen nicht aus.
Technische Voraussetzungen des Linienbusses
Die Busse, die für den Transport der erlassgemäßen E-Scooter geeignet sind, sind mit einem entsprechenden Piktogramm versehen.
Piktogramm auf Linienbus, das anzeigt, das der Bus für den Transport der erlassgemäßen E-Scooter geeignet ist. (Abbildung gemäß Veröffentlichung im Verkehrsblatt 2017, Heft 21, Seite 935)
Weitere Voraussetzungen (Richtige Ein-/Ausfahrt und Aufstellung im Bus)
- den E-Scooter selbstständig rückwärts in den Bus einfährt,
- den E-Scooter entgegen der Fahrtrichtung des Busses mit der Rückenlehne seines Sitzes direkt an der Prallplatte aufstellt,
- die Ausfahrt aus dem Bus selbstständig bewerkstelligen kann
Für die Mitnahme von E-Scootern in der Schwebebahn gibt es ein paar Beförderungsbedingungen, die zu erfüllen sind.
Es gelten die Vorschriften der NRW-Beförderungsbedingungen.
Broschüre "Mit dem E-Scooter sicher unterwegs in Bus und Schwebebahn"
Wir haben Ihnen nachfolgend die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Technische Voraussetzungen des E-Scooters
Damit Sie mit Ihrem E-Scooter bei uns mitfahren können, muss dieser ausdrücklich für den ÖPNV geeignet sein. Sie erkennen das an diesem vom Hersteller angebrachten Zeichen an Ihrem Fahrzeug.
Nur wenn Ihr E-Scooter über dieses Piktogramm an einer der gezeigten Stellen verfügt, ist eine Mitnahme zugelassen.
Der E-Scooter darf außerdem nicht länger als 1,20m sein, muss 4 Räder besitzen sowie eine Feststellbremse, die über beide Räder auf eine Achse wirkt.
Wichtig für die Mitnahme in der Schwebebahn
Bitte nutzen Sie für das Einsteigen nur die erste Tür direkt nach der Fahrerkabine.
Bitte machen Sie die Fahrer*innen an der Haltestelle per Handzeichen auf sich aufmerksam. Die Rampe wird dann für Sie vorbereitet. Positionieren Sie sich an der Haltestelle mit sicherem Abstand (1-2 m) zur Bahnsteigkante.
Weitere Voraussetzungen (Richtige Ein-/Ausfahrt und Aufstellung in der Schwebebahn)
- den E-Scooter selbstständig rückwärts in die Schwebebahn einfährt,
- den E-Scooter entgegen der Fahrtrichtung der Schwebebahn mit der Rückenlehne seines Sitzes direkt an der Prallplatte aufstellt,
- die Ausfahrt aus der Schwebebahn selbstständig bewerkstelligen kann
- Das maximal zulässiges Gewicht mit aufsitzender Person (und ggf. Zuladung) beträgt 350 Kilogramm.
Was muss ich bei der Fahrt mitführen?
Sie benötigen auf jeder Fahrt mit uns:
- einen Schwerbehindertenausweis Merkzeichen „G“ oder „aG“ oder den Nachweis Ihrer Krankenkasse über die medizinische Notwendigkeit für einen E-Scooter. Eine ärztliche Bescheinigung reicht hingegen nicht aus.
- eine gültige Wertmarke zu Ihrem Schwerbehindertenausweis oder einen gültigen Fahrschein
- die Gebrauchsanweisung Ihres E-Scooters, falls unterwegs technische Schwierigkeiten auftreten.
Und natürlich müssen Sie körperlich und geistig in der Lage sein, Ihren E-Scooter selbständig und sicher zu führen.
Habe ich ein Recht auf Mitfahrt?
In unseren Bussen und Schwebebahnen hat niemand ein besonderes Vorrecht auf einen Platz. Alle unsere Fahrgäste – ob mit Kinderwagen, Rollstuhl oder eben auch E-Scooter – haben das gleiche Recht auf einen Platz auf der vorgesehenen Aufstellfläche.
Für Sie bedeutet das: wenn die Fläche schon belegt ist, müssen Sie leider auf die nächste Schwebebahn warten. Auf der anderen Seite müssen Sie auch niemandem Platz machen.
Wie steige ich sicher ein und aus?
Die Einfahrt in die Schwebebahn erfolgt ausschließlich rückwärts, die Ausfahrt somit dann vorwärts über die Rampe.
Was muss ich während der Fahrt beachten?
Als professioneller ÖPNV Anbieter liegt uns die Sicherheit aller Fahrgäste ganz besonders am Herzen. Daher halten Sie sich bitte an folgende Regeln:
- Stellen Sie sich in unseren Fahrzeugen in die markierten Bereiche, denn hier ist die Gefahr bei einer engen Kurve oder bei starkem Bremsen am geringsten.
- Stellen Sie sich immer mit dem Rücken zur Fahrtrichtung auf.
- Der E-Scooter muss während der Mitnahme abgeschaltet werden und die Feststellbremse aktiviert werden.
- Bleiben Sie während der gesamten Fahrt im E-Scooter sitzen.
- Halten Sie sich an den Haltebügeln fest.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine dieser Voraussetzungen zu erfüllen, müssen wir Sie leider von der Mitfahrt ausschließen.
Sie brauchen Hilfe?
Sprechen Sie ruhig andere Fahrgäste an – auch direkt an der Haltestelle.
Sie haben noch Fragen oder Anregungen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter – rund um die Uhr
Tel.: 0180 6 50 40 30
(0,20 €/Verbindung aus allen deutschen Netzen)