Sie planen einen Umzug?
Das müssen Sie beachten:

Ab Juni gelten neue Fristen bei An-, Ab- und Ummeldungen. Sie können Strom und Gas nur noch für die Zukunft ummelden. In der Vergangenheit war es noch möglich, Lieferstellen rückwirkend anzumelden oder abzumelden. Das ist ab sofort nicht mehr möglich. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Anmeldung der neuen Wohnung bei einem Umzug. Gleiches gilt für die Abmeldung der alten Wohnung bei einem Umzug. Am besten melden Sie sich schon 14 Tage im Voraus. Wenn Sie den Schlüssel vom Vermieter erhalten, zögern Sie nicht und melden Sie sich bei WSW! Nutzen Sie dafür gern unser Kontaktformular.

Was ist neu?

Im Juni tritt eine wichtige gesetzliche Änderung der Bundesnetzagentur in Kraft: die Marktprozesse in der Energiewirtschaft werden deutlich beschleunigt, was eine direkte Auswirkung auf Ihre Einzüge und Auszüge hat. Durch diese Änderung können Ummeldungen für Ihren Stromzähler und/oder Gaszähler nur noch in die Zukunft gerichtet bearbeitet werden. Das heißt: Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihren Stromanbieter oder Gasanbieter rechtzeitig vorher informieren. Ein Stromvertrag oder Gasvertrag kann nicht mehr rückwirkend angemeldet oder abgemeldet werden. Am besten melden Sie sich schon 14 Tage vor dem tatsächlichen Datum bei uns – Ihrem Energieversorger.

Neue Fristen im Überblick

  • An-, Ab- und Ummeldungen von Wohnungen nur noch in die Zukunft möglich.
  • An- bzw. Abmeldungen melden Sie am besten 14 Tage vorher.
  • Ihre Versorgung bleibt durchgehend gesichert!
  • Beachten Sie: Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen.

Was bedeuten die neuen Vorgaben für Sie?

Bei uns sind ab dem 28.05.2025 rückwirkende Änderungen bei Einzügen und Auszügen nicht mehr möglich. Sie können den Strom-/Gasvertrag nur noch für zukünftige Termine ändern – am besten teilen Sie uns bis zu 14 Tage vorher den geplanten Einzug oder Auszug mit. Melden Sie sich über unser Kontaktformular.

Kontaktformular

Folgende Daten sind für Ihre Anmeldung und Abmeldung bei uns erforderlich

Einzug

  • vollständiger Name
  • Kundennummer und Vertragskontonummer
  • neue Adresse
  • Einzugsdatum, alternativ das Datum der Schlüsselübergabe (das Datum muss in der Zukunft liegen!)
  • Zählernummer und Zählerstände (mit Ablesedatum)
  • Wenn bekannt: Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID

Auszug

  • vollständiger Name
  • Kundennummer und Vertragskontonummer
  • alte Adresse
  • neue Adresse, an die die Schlussrechnung gesendet wird
  • Auszugsdatum, alternativ Datum der Schlüsselübergabe (das Datum muss in der Zukunft liegen!)
  • Zählernummer und Zählerstände (mit Ablesedatum)
  • Wenn bekannt: Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID

So einfach wechseln Sie mit Ihrer Stromversorgung zu WSW

Prüfung des Vertrags

Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit zum Beispiel bis zum Ende des Jahres? Haben Sie die Kündigungsfrist im Blick? Dann kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihren neuen Wechsel.

Tarif auswählen

Suchen Sie sich Ihren passenden Strom- oder Gastarif über unseren Tarifrechner. Einfach PLZ und Verbrauch eingeben, Tarife vergleichen und abschließen.

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Kündigung des Altvertrags

Die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter übernehmen wir für Sie. Nur wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten, z. B. bei einer Preiserhöhung oder bei einem Umzug, ist es wichtig, dass Sie selbst aktiv kündigen.

Häufig gestellte Fragen zum Umzug

Ab dem 28.05.2025 können Umzüge von uns nicht mehr nachträglich bearbeitet werden. Melden Sie uns Ihren Ein- und Auszug deswegen so früh wie möglich, am besten bis zu 14 Tage vor Umzugsdatum. Der Beginn oder das Ende Ihres Mietvertrags sollte mit dem Strom-/Gasvertrag übereinstimmen. Nutzen Sie für die Meldung Ihres Ein- und Auszugs gern unser Kontaktformular.

Kontaktformular

Nein, ab dem 28.05.2025 können Umzüge von uns nicht mehr rückwirkend bearbeitet werden. Melden Sie uns Ihren Ein- und Auszug deswegen so früh wie möglich, am besten bis zu 14 Tage vor Umzugsdatum. Nutzen Sie für die Meldung Ihres Ein- und Auszugs gern unser Kontaktformular.

Kontaktformular

Bitte teilen Sie uns folgende Daten für Ihren Umzug mit:

  • vollständiger Name
  • Kundennummer und Vertragskontonummer
  • alte und neue Adresse
  • Umzugsdatum
  • Zählernummern und Zählerstände (mit Ablesedatum)
  • Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID

Die Marktlokation ist der Ort, an dem Strom bzw. Gas verbraucht oder erzeugt wird, z. B. mit PV-Anlagen. Für diesen Ort wird die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz MaLo-ID) vergeben. Sie besteht aus 11 Ziffern. Sie dient dazu, Ihre Verbrauchsstelle eindeutig im Rahmen der sogenannten Marktkommunikation zwischen den Lieferanten und den Netzbetreibern zu identifizieren. Sie finden sie auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung in der Detailansicht zur Verbrauchsermittlung Strom bzw. Gas. Wenn Sie noch keine Rechnung erhalten haben, z. B. weil Sie demnächst erst dort einziehen, dann reicht uns auch die Zählernummer. Wir ermitteln dann die MaLo-ID für Sie beim Netzbetreiber.

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, landen Sie automatisch in der Grundversorgung. Keine Sorge, Sie bekommen trotzdem weiter Strom und Gas. Aber die Grundversorgung ist meistens teurer als andere Tarife. Deshalb lohnt es sich, sich frühzeitig anzumelden. So können Sie von Anfang an Geld sparen, z. B. mit unserem Tarif WSW Strom/Gas Garant. Nutzen Sie einfach unseren Tarifrechner, um den besten Preis zu finden:

Tarifrechner

Sie zahlen so lange für Strom oder Gas, bis Sie sich bei uns abgemeldet haben. Egal, ob Sie noch in der Wohnung wohnen oder schon ausgezogen sind – Sie sind unser Vertragspartner, bis der Vertrag endet. Melden Sie sich am besten 14 Tage vorher bei uns, wenn Sie ausziehen. So können wir Sie rechtzeitig abmelden und Sie vermeiden unnötige Kosten. Melden Sie uns Ihren Auszug ganz leicht über unser Kontaktformular:

Kontaktformular

Ja, die Änderungen für Ein- und Auszüge gelten für Strom und Gas. Rückwirkend können keine Ummeldungen mehr bearbeitet werden.

Infolge der Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Regelung zwischen Energieversorgern und Netzbetreiben sind aufgrund verkürzter Mitteilungsfristen ab dem 28.05.2025 alle Ein- und Auszüge nur zu zukünftigen Terminen möglich. Deswegen ist es wichtig, dass wir bei Auszügen frühzeitig erfahren, wer unser neuer Vertragspartner wird (Eigentümer oder Nachmieter).

Ja. Nach § 2 Abs. 3 S. 2 StromGVV sind Sie als Eigentümer verpflichtet, uns nach der Wohnungsübergabe den tatsächlich versorgten Kunden mitzuteilen. Als Grundversorger haben wir ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen (Art. 6 Abs. 1 lit. b), c) DSGVO). Beachten Sie bitte, dass Sie die betroffenen Mieterinnen und Mieter im Voraus über die beabsichtigte Datenübermittlung informieren. Sie können auch den eigentlichen Kunden (Mieter) zur Anmeldung auffordern. Unterbleibt eine Anmeldung des tatsächlich versorgten Kunden (Mieter), dürfen wir von einer Versorgung des Eigentümers ausgehen (zumindest sofern tatsächlich Energie entnommen wird).

Ab Juni soll eine schnellere und effizientere Abwicklung von Lieferantenwechseln innerhalb von 24 Stunden (werktags) für Strom möglich sein. Wenn Ihr laufender Vertrag eine Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist hat, gelten diese jedoch weiterhin. Zum Beispiel hat der WSW Strom Garant eine Vertragslaufzeit bis zum 31.12.25 und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit.

Die Änderung der Fristen ergibt sich aus dem sogenannten 24h-Lieferantenwechsel. Er ist eine gesetzliche Änderung nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/944 um. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben hat die Bundesnetzagentur die Festlegung Az. BK6-22-024 erlassen. Diese tritt am 06.06.2025 in Kraft, definiert den neuen Lieferantenwechselprozess und legt klare Fristen für Energieversorger, Netzbetreiber und weitere Marktteilnehmer fest.