Das Fernwärmenetz in Wuppertal
Über das Wuppertaler Fernwärmenetz versorgt die WSW Kunden in der Talsohle entlang der Wupper von Elberfeld bis Oberbarmen sowie auf den Südhöhen zwischen Küllenhahn und Ronsdorf mit Wärme. Dank der Verbindung vom AWG-Müllheizkraftwerk nach Elberfeld können seit 2018 auch Haushalte und Betriebe in Elberfeld-Süd die umweltfreundliche Talwärme nutzen. Wie der Grafik zu entnehmen ist, betreiben die WSW zwei voneinander getrennte Netze woraus sich wiederum unterschiedliche Produkte ergeben.
Je nachdem, wo Ihre Immobilie liegt, erhalten Sie entweder WSW Talwärme Classic oder das Produkt WSW Talwärme Classic Süd. Das Talnetz wurde ursprünglich komplett mit Dampf betrieben und ist historisch in der Talsohle Wuppertals gewachsen. In den 90er-Jahren ist das Südnetz hinzugekommen, welches mit Heizwasser betrieben wird. Mit dem Projekt Elberfeld 2030 folgt nun eine weitere Ausbaustufe zur Modernisierung des Fernwärmenetzes in der Innenstadt von Elberfeld.
Verfügbarkeit von Fernwärme mit dem WSW Talwärmecheck prüfen
Der Wechsel zu klimafreundlicher Wärme war noch nie so leicht. Nutzen Sie dazu einfach unseren Talwärmecheck und geben Sie in nur wenigen Schritten die Daten zu Ihrem aktuellen Wärmebedarf und zu Ihrer Immobilie ein. Der Talwärmecheck prüft mit sofortigem Ergebnis, ob eine Anbindung Ihrer Immobilie an das Fernwärmenetz möglich ist. Bei einem positiven Ergebnis, erhalten Sie unverzüglich einen finanziellen Richtwert sowie alle Informationen zur Versorgung.
Sollte eine Anbindung an das Fernwärmenetz in Wuppertal nicht möglich sein, bieten wir Ihnen weitere nachhaltige attraktive Lösungen für erneuerbare Energien.
Zusatzinformationen Fernwärme und WSW Talwärme
Fördermöglichkeiten WSW Talwärme
Die WSW fördern die Neuinstallation von Talwärme-Heizungen. Je nach Anlagengröße liegen die Zuschüsse des Talwärme-Förderprogramms pro Anlage zwischen 1.250 und 9.000 Euro.
Sichern Sie sich jetzt für Ihre neue Heizungsanlage und Ihren Hausanschluss eine finanzielle Unterstützung aus dem WSW Förderprogramm Talwärme! In Kombination mit Förderungen aus dem Bund und Land sind sogar bis zu 60% Förderung für Ihre neue Heizungsanlage möglich.
- Angebot gültig nur für Neukunden
- Zuschüsse nur bis der Fördertopf erschöpft ist
- Durch den Antrag entsteht kein Rechtsanspruch auf die Zahlung
Weitere Fördermöglichkeiten durch das Land NRW
Der Bund und das Land NRW unterstützen nachhaltige Wärmelösungen mit finanziellen Förderungen. Die nachfolgenden Links geben einen Überblick über mögliche Zuschüsse:
- Förderwegweiser der der Agentur NRW.Energy4Climate
https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi - Förderprogramme der Bundes
Bundesförderung für effiziente Gebäude [BEG] - Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderinstrument Wärmeübergabestationen für die Energiewende - Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
http://www.kfw-foerderbank.de
Als WSW-Talwärmekunde lohnt es sich für Sie, Freunde, Verwandte oder Bekannte von der umweltfreundlichen Energie aus Wuppertal zu überzeugen.
Für jeden von Ihnen geworbenen Neukunden erhalten Sie einen Vermittlerbonus. Das können entweder 500 Kilowattstunden Strom oder alternativ 2.500 Kilowattstunden Talwärme sein.
Schicken Sie einfach eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und denen des potentiellen Neukunden an talwaerme(at)wsw-online.de.
Unsere Talwärme-Vertriebskollegen nehmen dann zeitnah Kontakt zu Ihnen auf.
Die Musterrechnung bezieht sich auf ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten und ca. 400 m² Wohnfläche. Fernwärme wird hier zum Heizen und für die Warmwasserbereitung verwendet.
- Vertragsbedingungen gem. AVBFernwärmeV § 1a (1)
- Netzverluste gem. AVBFernwärmeV § 1a (2)
Fernwärmenetz Wuppertal (Stand 2022):- Fernwärmeeinspeisung 534.258 MWh
- Fernwärmeabsatz 387.631 MWh
- Netzverluste 146.627 MWh
- Primärenergiefaktor gem. FFVAV § 5 (3)
- Fernwärmenetz Tal 0,22
Bescheinigung Primärenergiefaktor Tal - Fernwärmenetz Süd 0,20
Bescheinigung Primärenergiefaktor Südhöhen
- Fernwärmenetz Tal 0,22
- Anteil erneuerbarer Energien gem. FFVAV § 5 (3)
- Fernwärmenetz Tal 47%
Bescheinigung Anteil Erneuerbare Energien Tal - Fernwärmenetz Süd 51%
Bescheinigung Anteil Erneuerbare Energien Südhöhen
- Fernwärmenetz Tal 47%
Mit 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wurden mit Inkrafttreten des GEG abgelöst.
Die wesentlichen Punkte des bisherigen Energieeinsparrechts für Gebäude sind auch in den neuen GEG Anforderungen enthalten. Somit gelten weiterhin die Anforderungen an eine energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Das GEG schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden.
Was bedeutet Primärenergiefaktor?
Der „Primärenergiefaktor“ zeigt das Verhältnis von der eingesetzten Primärenergie (fossile Brennstoffe wie bspw. Gas) zur abgegebenen Endenergie. Hierbei gilt: Je kleiner der Primärenergiefaktor, desto umweltschonender und effizienter ist der Energieeinsatz und -aufwand von der Quelle bis zum Endverbraucher. Für Deutschland gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), dort sind alle entsprechenden Primärenergiefaktoren der Energieträger festgelegt.
Weil im Müllheizkraftwerk die Energie auch aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, gilt für die Fernwärme der Primärenergiefaktor 0,22.
Bescheinigung Primärenergiefaktor Tal
Bescheinigung Primärenergiefaktor Südhöhen
Was bedeutet CO2-Emissionsfaktor?
Der „CO2-Emissionsfaktor“ zeigt die energetische Bewertung unserer Talwärme in den Teil-Netzbereichen „Südhöhen“ und „Tal“ der WSW. Es gilt auch hierbei genauso wie beim Primärenergiefaktor: Je kleiner der CO2-Emissionsfaktor, desto umweltfreundlicher unsere Talwärme.
Für die Fernwärmeteilnetze „Südhöhen“ und „Tal“ der WSW wurden die spezifischen CO2-Emissionsfaktoren gemäß dem Arbeitsblatt AGFW FW 309-1:2021 bestimmt und in Form einer Bescheinigung zertifiziert. Die bescheinigten CO2-Emissionsfaktoren geben an, wie viel Masse an Kohlendioxid - bezogen auf den gesamten Brennstoffeinsatz bzw. auf die erzeugte Fernwärme - freigesetzt wird.
Den beiden Fernwärmeteilnetzen der WSW wurden folgende Faktoren bescheinigt:
- Tal: CO2-Emissionsfaktor FW 309-1:2021= 0 g/kWh
- Südhöhen: CO2-Emissionsfaktor FW 309-1:2021= 0 g/kWh
Bescheinigung CO2-Emissionsfaktor Tal
Bescheinigung CO2-Emissionsfaktor Südhöhen
Was sind Erneuerbare Energien?
Unter Erneuerbare Energien, auch regenerative Energien, versteht man Energieträger, die unendlich zur Verfügung stehen oder sich verhältnismäßig schnell erneuern – im Gegensatz zu fossilen Energieträgern wie Kohle oder Erdgas. Zu den erneuerbaren Energieträgern, die als wichtigste Säule für nachhaltige Energieversorgung gelten, zählen Wasserkraft, Solar- und Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie biologisch abbaubare Anteile von Abfällen aus Haushalten und Industrie (EEG 2021, § 3 Ziffer 21 e).
Für die Fernwärmeteilnetze „Südhöhen“ und „Tal“ der WSW wurde der Anteil der auf erneuerbaren Energien basierenden Erzeugung unserer WSW Talwärme gemäß dem Arbeitsblatt AGFW FW 309 Teile 5 und 7 bestimmt und in Form einer Bescheinigung zertifiziert.
Anteil Erneuerbarer Energien:
- Tal: 47 %
- Südhöhen: 51 %