Die THG-Quote bei WSW beantragen
Wie Sie sich mit Ihrem Elektroauto dieses Jahr 270 Euro Guthaben sichern

Die THG-Quote können Sie bei uns als WSW eQuote beantragen: Als Fahrerin oder Fahrer eines Elektroautos sind Sie umweltfreundlich unterwegs – und das zahlt sich aus. Nicht nur für die Umwelt, sondern auch, indem Sie von der Treibhausgasminderungsquote, oder kurz THG-Quote, profitieren, mit der die Mineralölindustrie ihre Treibhausgasemissionen ausgleichen muss.
Der Gesetzgeber hat beschlossen, Ihnen als Besitzer eines batterieelektrischen Fahrzeugs jährlich eine Prämie für die Einsparung von CO2 zu ermöglichen. Der Betrag kann jedes Jahr variieren.
Dieses Jahr können Sie sich bei uns als Kundin oder Kunde einer WSW eMobil-Ladekarte ein Guthaben von 270 € sichern, das wir Ihrer Ladekarte gutschreiben. Es wird auf den gesamten Rechnungsbetrag inklusive Grundpreis angerechnet. Laden Sie dieses Jahr weniger als 270 €, zahlen wir Ihnen den Restbetrag aus.
Was ist die THG-Quote?
Um in Deutschland die Treibhausgas-Emissionen im Straßenverkehr zu senken, wurde die Treibhausgasquote (THG-Quote) eingeführt. Sie verpflichtet die Mineralölindustrie, ihre THG-Emissionen um einen bestimmen Prozentsatz zu reduzieren. Da viele Unternehmen die Quote allein meist nicht erreichen, können sie diese ausgleichen, indem sie THG-Quoten von Unternehmen und Privatpersonen ankaufen, die mit Elektromobilität die Umwelt schonen.
So einfach beantragen Sie die THG-Quote für Ihr E-Auto.
Das sollten Sie sich nicht entgehen lassen: Als Fahrerin oder Fahrer eines reinen Elektroautos können Sie sich Ihre CO2-Einsparung bei uns als eMobil Quote zertifizieren lassen und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie. Alles, was Sie machen müssen ist:
- Kundin oder Kunde einer WSW eMobil Ladekarte werden
- Ihre Kontaktdaten eintragen
- Ihren Fahrzeugschein hochladen
Wir prüfen darauf Ihre Unterlagen, reichen sie beim Umweltbundesamt ein und sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, zahlen wir Ihnen die THG-Quote in Höhe von 270 Euro als Guthaben auf Ihrer WSW eMobil Ladekarte für Ihr Elektroauto aus. Übrigens – auch beim Thema THG-Quote und Firmenwagen sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner.
Jetzt THG-Quote beantragen
Was ist die THG-Quote?
Um in Deutschland die Treibhausgas-Emissionen im Straßenverkehr zu senken, wurde die Treibhausgasquote (THG-Quote) eingeführt. Sie verpflichtet die Mineralölindustrie, ihre THG-Emissionen um einen bestimmen Prozentsatz zu reduzieren. Da viele Unternehmen die Quote allein meist nicht erreichen, können sie diese ausgleichen, indem sie THG-Quoten von Unternehmen und Privatpersonen ankaufen, die mit Elektromobilität die Umwelt schonen.
Muss ich WSW-Kunde sein, um diesen Service in Anspruch zu nehmen?
Sie müssen Kundin oder Kunde einer WSW eMobil Ladekarte sein, um diesen Service in Anspruch nehmen zu können. Die Quote wird als Guthaben auf Ihrer Ladekarte ausgezahlt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Weitere Informationen zur WSW eMobil Ladekarte erhalten Sie hier: www.wsw-online.de/ladekarte
Wann und wie erhalte ich die Auszahlung?
Nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen beantragen wir Ihre jährlich anrechenbare, pauschale Ladestrommenge mit Ihrem uns zugestellten Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) als THG-Quote beim Umweltbundesamt (UBA). Wir erwarten den behördlichen Bescheid 10 bis 12 Wochen nach Antrag, haben aber keinen direkten Einfluss auf den Zeitpunkt. Die Quote wird anschließend vermarktet. Danach erfolgt die Vergabe an Quotenverpflichtete. Den Zahlungsausgang Ihres Erlöses kündigen wir per E-Mail an. Ihnen wird dieser anschließend im Rahmen der nächsten Abrechnung als Guthaben auf Ihrer WSW Ladekarte gutgeschrieben.
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die THG-Quote?
Die Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Emissionen im Verkehr stärker zu senken. Festgelegt ist dies in der Renewable Energy Directive II (RED II) (2018/2001/EU). In Deutschland kommt hierfür die Treibhausgasminderungsquote zum Einsatz. Die relevanten Gesetze und Verordnungen sind im Kontext der Elektromobilität das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38).
Können auch Plug-in Hybridfahrzeuge angemeldet werden?
Nein, das geht leider nicht. Die THG-Quote ist laut Gesetzgeber nur für rein elektrische Autos (BEV) freigegeben.
Kann ich auch Leasingfahrzeuge anmelden?
Solange Sie als Halterin oder Halter im Fahrzeugschein eingetragen sind und eine WSW eMobil-Ladekarte besitzen, können Sie sich bei uns anmelden.
Kann ich auch mehrere Fahrzeuge anmelden?
Kein Problem, sofern Sie als Halterin oder Halter der Fahrzeuge eingetragen sind. Die Zuteilung der THG-Quote erfolgt Fahrzeug-gebunden. Sie müssen jedoch jedes Auto einzeln für die THG-Quote anmelden.
Kann ich auch Firmenfahrzeuge registrieren?
Kein Problem, sofern Sie als Halterin oder Halter des Fahrzeugs im Fahrzeugschein eingetragen sind und eine WSW eMobil-Ladekarte besitzen, können Sie sich bei uns anmelden.
Sind meine Daten sicher?
Ihre Daten werden gemäß unserer strengen Datenschutzbestimmungen gespeichert und verarbeitet. Ihre Daten speichern wir gemäß der DGSVO und setzen sie nur zur Nutzung des Antrags der THG-Quote ein.