Die WSW weiten die Förderung der Elektromobilität in Wuppertal aus. Am 15. Juni tritt die Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge in Kraft. Darin ist festgelegt, welche Regelungen für die Nutzung von Elektro-Tretrollern (so genannte E-Scooter) im Straßenverkehr gelten. Die WSW haben die Anschaffung von elektrischen Tretrollern in das Förderprogramm ihres Klimafonds aufgenommen und übernehmen 10 Prozent des Kaufpreises bis zu einer Höchstgrenze von 150 Euro. Dieser Fördersatz gilt zukünftig auch für Elektro-Fahrräder (Pedelecs) und Elektro-Roller. Die Zuschüsse können nur von Energie-Kunden der WSW in Anspruch genommen werden. Dem Antrag auf Förderung von E-Tretrollern (Download unter www.wsw-online.de) müssen Kopien von Rechnung und Versicherungsbestätigung beigefügt werden. WSW-Energiekunden können eine Förderung von maximal zwei Elektro-Zweirädern pro Haushalt beantragen.
Elektro-Tretroller können zusammengeklappt als Gepäckstück kostenlos in Bus und Schwebebahn mitgenommen werden.