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3G-Regel im ÖPNV entfällt

, Verkehr

Mit der erneuten Novellierung des Infektionsschutzgesetztes durch den Bund fallen viele Corona-Beschränkungen. So entfällt ab sofort die 3G-Regel im Nahverkehr. Der Nachweis über Impfung oder Test ist nicht mehr notwendig. Zur Benutzung von Bus und Schwebebahn bleibt aber bis mindestens zum 2. April das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske verpflichtend.

 

Pressekontakt: Wuppertaler Stadtwerke, Konzernkommunikation; 0202 - 569 3766/3943

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