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CO2-Preis: Aufteilung von Kosten zwischen Mieter und Vermieter

Infos zu Ihren Heizkosten ab 2023

Seit 1. Januar 2021 wird der sogenannte CO2-Preis erhoben, der als Preisbestandteil in den Gaspreis mit einfließt. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und verteilt die Kosten aus dem CO2-Preis anteilig auf Mietende und Vermietende. Ziel des CO2KostAufG ist, den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid bzw. Kohlendioxid (CO2) weiter zu reduzieren.

CO2-Kostenaufteilung

Die CO2-Kosten werden seit Erhebung des CO2-Preises allein von Mietern getragen. In vermieteten Gebäuden sind seit diesem Jahr die Kohlendioxidkosten, die für Heizöl, Erdgas und für weitere Brennstoffe anfallen, zwischen Vermietenden und Mietenden aufzuteilen. Dabei bestimmt sich die Aufteilung der Kosten nach dem Umfang der Treibhausgasemissionen, die von der Immobilie ausgehen und die anhand des Brennstoffverbrauchs des Gebäudes bestimmt werden können.

Wird die Immobilie über eine Zentralheizung versorgt, wird ggf. der Vermietende die Kohlendioxidkosten über die Betriebskostenabrechnung verrechnen. Versorgen sich Mietende selbst mit Wärme und Warmwasser zum Beispiel über eine Gasetagenheizung, berechnen sie künftig über die Verbrauchsabrechnung selbst die Kostenverteilung. Anschließend können Mietende sich die Kohlendioxidkosten von ihrem Vermietenden erstatten lassen.

Die Umsetzung der entsprechenden Informationen in den WSW-Abrechnungen für unsere Kundinnen und Kunden dauert noch an. Bis dahin ermitteln Sie die erforderlichen Daten über nachfolgende PDF-Dateien. Diese können Sie direkt ausfüllen und ausdrucken bzw. sich digital abspeichern.

CO2-Kostenaufteilung für Gaslieferung für das Belieferungsjahr 2023

Wichtiger Hinweis zu der Nutzung der Dokumente 
Unabhängig von Ihrem Energieträger werden die reinen Gas- oder Wärmemengen, die ab dem 1. Januar 2023 ermittelt wurden, als Gesamtliefermengen in die PDF eingetragen. Diese PDF-Formulare gelten nur für Liefermengen, die im Jahr 2023 erfolgt sind.

Energie- und CO2-Kosten sparen

Die neue Regelung stellt die Aufgabe von Vermietenden in den Vordergrund, Ihre Mietobjekte klimafreundlich zu gestalten. Gleichzeitig bleibt die Eigenverantwortung der Mietenden erhalten, weil auch sie weiterhin an den CO2-Kosten beteiligt werden.

Stufenmodell zur Kostenaufteilung zwischen Mietenden und Vermietenden

Hinweis zu der Verteilung der CO2-Kosten bei Nicht-Wohngebäudenutzung:
Versorgen Sie sich selbst mit Wärme oder Warmwasser – zum Beispiel über eine Gas-Etagenheizung – haben Vermietende den Mietenden 50 Prozent der CO2-Kosten zu erstatten.

Hinweis zu der Verteilung der CO2-Kosten bei Wohngebäuden:
Im Falle einer reinen Wohngebäudenutzung besteht ein Erstattungsanspruch gegenüber den Vermietenden gemäß nachfolgender Einstufungstabelle:

Einstufung der Gebäude oder der Wohnungen bei Wohngebäuden

Anteil Mietende

Anteil Vermietende

< 12 kg CO2/m2/a

100 %

0 %

12 bis < 17 kg CO2/m2/a

90 %

10 %

17 bis < 22 kg CO2/m2/a

80 %

20 %

22 bis < 27 kg CO2/m2/a

70 %

30 %

27 bis < 32 kg CO2/m2/a

60 %

40 %

32 bis < 37 kg CO2/m2/a

50 %

50 %

37 bis < 42 kg CO2/m2/a

40 %

60 %

42 bis < 47 kg CO2/m2/a

30 %

70 %

47 bis < 52 kg CO2/m2/a

20 %

80 %

> = 52 kg CO2/m2/a

5 %

95 %

Mehr Informationen im Überblick

Alles was Sie zum CO2-Preis wissen müssen

Die Worte CO2-Preis, CO2-Abgabe oder CO2-Bepreisung liegen in aller Munde. Durch den Bundestag beschlossen, spüren wir seit dem 1. Januar 2021 die Auswirkungen. Was genau der CO2-Preis ist und was auf uns zu kommt, das erklären wir in unseren "meistgestellten Fragen".

Das Wichtigste in Kürze

  • ab 2021 zahlen Bürgerinnen und Bürger auf Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel den CO2-Preis. Die Belastung erhöht sich bis 2026 jährlich.
  • Der CO2-Preis ist zwar keine Steuer, wird aber wie die Stromsteuer, Energiesteuer und die Mineralölsteuer behandelt.

FAQ zum CO2-Preis

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist Bestandteil der Energie- und Klimawende. Das Gesetz wurde vom deutschen Bundestag beschlossen und ist 2019 in Kraft getreten.

Mit dem BEHG wird eine Grundlage geschaffen, um einen nationalen CO2-Emissionshandel aufzubauen. Energieversorger sind seit dem 1. Januar 2021 verpflichtet, sogenannte CO2-Zertifikate zu kaufen, weil sie das Gas in den Verkehr bringen bzw. es an Kunden verkaufen.

Die entstehenden Kosten für die Emissionszertifikate führen dazu, dass Brennstoffe (z. B. Erdgas) teurer werden. Das ist vom Gesetzgeber gewollt. Ziel ist, Verbrauchern einen Anstoß zu geben, weiter Energie zu sparen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen und mehr erneuerbare Energien zu nutzen.

Als Energielieferant sind wir dazu verpflichtet, CO2-Zertifikate für das gelieferte Gas zu erwerben und an die zuständigen Behörden weiter zu geben. Das Preis ist bis 2026 gesetzlich festgelegt. Aus diesem Grund sprechen wir von einem "CO2-Preis". Der CO2-Preis ist aber keine Steuer oder Abgabe, sondern vielmehr beschreibt er die Kosten, die beim Kauf der CO2-Zertifikate entsteht.

Alle Gastarife der WSW sind davon betroffen.

Mit der Auswahl des richtigen Tarifs können Sie Heizkosten einsparen. Neben unserer Grundversorgung haben wir auch günstigere Tarife im Angebot. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne. Alternativ können Sie unseren Tarifrechner nutzen, um das richtige Produkt zu Ihrem Verbrauch zu bestellen.

Ja. Bei unseren Verträgen außerhalb der Grundversorgung (z. B. WSW Gas Smart, WSW Gas Easy, WSW Gas Garant und WSW Gas Vario) reichen wir bereits seit dem 1. Januar 2021 den CO2-Preis eins zu eins an Sie weiter. In unserem Grundversorgungstarif (WSW Gas Classic) ist der CO2-Preis ebenfalls im Entgelt enthalten. Das Entgelt für WSW Gas Classic ändert sich zum 01.04.2021. Der neue Preisbestandteil wird separat auf Ihrer Rechnung aufgeführt. 

Aber nicht nur WSW, sondern auch alle anderen Energieversorger müssen CO2-Zertifikate kaufen und geben diese Kosten entsprechend weiter. Damit ist auch bei anderen Energieversorgern eventuell mit höheren Preisen zu rechnen.

Für die CO2-Zertifikate wurden die Preise bis 2025 festgelegt. Dabei wird ein CO2-Zertifikat für eine Tonne CO2-Emissionen erworben. Folgende Preise gelten ab 2021. Die Angaben in ct/kWh ab 2022 basieren auf einer Hochrechnung. Die tatsächlichen Kosten können von dieser Berechnung abweichen.

Aktuelle Situation: Auf Grund der enormen Preissteigerungen im Jahr 2022 hatte die Bundesregierung entschieden, dass der CO2-Preis für das Lieferjahr 2023 bei 30 Euro pro CO2-Emissionszertifikat verbleibt. Im Zuge der Verschiebung zur Stufenweise Anhebung der Zertifikatpreise, wird aktuell (09.11.2023) diskutiert, die Höhe des Zertifikatpreises für das Lieferjahr 2024 auf 40 Euro zu beziffern. Entsprechende Anpassungen werden wir vornehmen, sobald über den Gesetzesentwurf entschieden wurde.

Jahr

Euro pro Tonne CO2 (netto)

CO2-Preis in ct/kWh (brutto)

2021

25,-

0,54

2022

30,-

0,65

2023

35,-

0,76

2024

45,-

0,97

2025

55,-

1,19

Ab dem Jahr 2026 soll dann ein freier Handel für CO2-Zertifikate entstehen. Das heißt, der Preis wird sich selbst bilden und ist abhängig von Angebot und Nachfrage. Die Entwicklung des Preises ist jetzt noch nicht vorherzusehen.

Mit der Auswahl des richtigen Tarifs können Sie Heizkosten einsparen. Neben unserer Grundversorgung haben wir auch günstigere Tarife im Angebot. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne. Alternativ können Sie unseren Tarifrechner nutzen, um das richtige Produkt zu Ihrem Verbrauch zu bestellen.

WSW führt die Einnahmen eins zu eins an die entsprechenden Behörden weiter. Geplant ist, dass die Bundesregierung die Einnahmen aus dem Zertifikat-Handel in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert. Einh Teil der Einnahmen sollen zum Beispiel dazu genutzt werden, die Belastungen aus der EEG-Umlage zu senken. Das bedeutet, der Strompreis wird etwas gesenkt. Selbstverständlich geben wir diese Entlastungen aus der EEG-Umlage immer eins zu eins an Sie weiter.

Nein. Für Strom wird kein CO2-Preis erhoben. Allerdings sollen die Einnahmen aus dem Zertifikat-Handel, die Belastungen der EEG-Umlage senken.

Jede eingesparte Kilowattstunde spart bares Geld. Sie können schon durch kleine Maßnahmen Ihren Wärmeverbrauch senken:

  • Überprüfen Sie Ihre Raumtemperatur: in der Regel sollte diese 20° Celsius betragen. In weniger genutzten Räumen darf es durchaus auch etwas kälter sein. Schon ein Grad weniger kann eine Einsparung von etwa sechs Prozent bedeuten.
  • Lüften Sie mehrmals täglich etwa 5-10 Minuten mit weit geöffneten Fenstern Ihre Räume (Stoßlüften)
  • Wenn möglich, lassen Sie nachts die Rollläden herunter, um die Wärme in den Räumen zu halten
  • Entlüften Sie regelmäßig die Heizkörper.

Informieren Sie sich über günstigere Angebote bei WSW, falls Sie noch in unserem Grundversorgungstarif WSW Gas Classic sind. Nutzen Sie einfach den Tarifrechner auf dieser Seite.

Nein, das müssen Sie nicht unbedingt. Ist Ihre Gasheizung noch nicht so alt, Sie sind sich aber nicht sicher, ob die Anlage noch rund läuft? Dann lassen Sie die Anlage von einem Fachmann checken. Eine Gas-Heizung zählt heute noch zu den effektivsten Heizungsarten.

Kunden steht eine breite Auswahl zur Verfügung: die Gas-Brennwerttechnik, die Wärmepumpe, Holz-Heizungen, die Brennstoffzelle oder das Blockheizkraftwerk. Mit den letzten beiden Alternativen erzeugen Sie sogar zusätzlich Strom, den Sie im eigenen Haus einsetzen können. Teilweise stehen auch staatliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Falls Sie sich nicht sicher sind, dann sprechen Sie uns gerne an. Wir finden gemeinsam eine Lösung.

Ja, der CO2-Preis wird bei unserem WSW Gas Grün ebenfalls erhoben. 

Der CO2-Preis entfällt ausschließlich bei dem Bezug von reinem Biogas. Zurzeit bieten wir nur die CO2-Kompensation an. Ein reines Biogas-Produkt ist aufgrund hoher Beschaffungskosten fast viermal so teuer wie herkömmliches Erdgas.

Bei WSW Gas Grün wird durch den Kauf von CO2-Einspar-Zertifikaten der Gasverbrauch klimaneutral gestellt. Mit dem Geld für diese Emissionsgutschriften werden UN-Klimaschutzprojekte unterstützt. Wichtig dabei: Diese Projekte würden ohne diese Erlöse nicht umgesetzt. 

Bei der Projektauswahl und -administration arbeiten wir mit der KlimaInvest Green Concepts GmbH aus Hamburg zusammen. Deren einwandfreie Arbeit wird jährlich vom TÜV Nord bestätigt.

Während es sich bei klimaneutralem Ökogas um herkömmliches Erdgas handelt, bei dem die durch die Verbrennung entstehenden Emissionen berechnet und durch die Investition in Klimaschutzprojekte klimawirksam ausgeglichen werden, entsteht Biomethangas durch die Vergärung von Biomasse.

Biogas steht häufig in der Kritik, weil dafür sogenannte „Energiepflanzen“ in Monokulturen angebaut werden, die selbst viel Energie verbrauchen und ökologisch negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt haben.