Service und Hilfe rund um Ihre Zahlungen
Hilfen bei Zahlungsschwierigkeiten
Uns ist bewusst, dass die Zahlungen an den Energieversorger für viele Haushalte eine große Belastung darstellt. Wir stellen daher Informationen zum Energiesparen bereit und werden Härten für Haushalte mit Zahlungsrückständen durch Ratenpläne und Stundungen versuchen abzumildern. Für viele unserer Kundinnen und Kunden stellt sich dennoch die Frage, was zu tun ist, wenn die Gasrechnung am Jahresende nicht bezahlt werden kann, es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt oder sogar eine Zählersperrung droht.
Wir helfen Ihnen, eine Zählersperrung zu vermeiden
Beratung
Wir prüfen die Höhe Ihres Zahlungsrückstands und die Höhe Ihrer monatlichen Abschlagszahlung. Bitte nennen Sie uns dazu Ihren aktuellen Zählerstand.
Ratenzahlung
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen eine individuelle Ratenzahlung, um den offenen Betrag zu begleichen und eine Zählersperrung zu vermeiden. Bitte beachten Sie: Sollte Ihr Zähler bereits gesperrt sein, bieten wir keinen Ratenplan mehr an.
Bezahlen im Einzelhandel
Wenn Sie bar bezahlen möchten, weil Sie kein Konto haben oder es besonders schnell gehen muss, können Sie telefonisch oder per E-Mail einen Zahlschein anfordern. Mit diesem können Sie Ihre offenen Beträge in zahlreichen Wuppertaler Geschäften bar bezahlen. Das Geld ist sofort auf unserem Konto. Alle teilnehmenden Geschäfte finden Sie online auf www.barzahlen.de.
Weitere Hilfen:
Wenn Sie sich an das Jobcenter, an das Sozialamt oder an eine Schuldnerberatung wenden, bieten wir individuelle Hilfsangebote an.
Jobcenter / Sozialamt
Bitte sprechen Sie Ihren Berater beim Jobcenter / Sozialamt an, wenn Sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Grundsicherung erhalten. Oft werden die Heizkosten von den Ämtern direkt an die WSW Energie & Wasser AG gezahlt.
Schuldnerberatungen
Die Experten in den Schuldnerberatungen prüfen kostenlos Ihre finanzielle Situation. Dazu gehört auch die Prüfung, ob staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden können. Die Experten erarbeiten mit Ihnen einen Plan, wie Sie Ihre Schulden tilgen können.
Telefonische Beratung bei Zahlungsschwierigkeiten
Kundinnen und Kunden, die erstmalig durch die Energiekrise in Zahlungsschwierigkeiten geraten, bieten wir eine telefonische Beratung an.
Sie erreichen uns über die Telefonhotline: 0202 569-7772
Beratungszeiten:
- Mo.-Mi. 9-15 Uhr
- Do. 9-18 Uhr
Ist eine Stundung der erwarteten Forderung möglich?
Sie erwarten eine größere Zahlung? Dann lassen Sie den offenen Betrag stunden und bezahlen, sobald Sie über das Geld verfügen. Mit einer Stundung vereinbaren wir eine Fristverlängerung. Damit erhalten Sie einen Aufschub und leisten die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt. Ob eine Stundung in Ihrem Fall möglich ist, werden wir prüfen.
Sprechen Sie uns zu WSW Zahlungsangelegenheiten an:
Tel.: 0202 - 569 5110
Abschluss einer Abwendungsvereinbarung gem. § 19 Strom-/GasGVV
Wir sind als Grundversorger verpflichtet, Ihnen mit der Ankündigung des Termins zur Sperrung Ihres Anschlusses eine Abwendungsvereinbarung anzubieten. Die Abwendungsvereinbarung besteht aus einer Ratenzahlungsvereinbarung über den bisherigen Zahlungsrückstand. Wenn Sie die Abwendungsvereinbarung mit uns abschließen und den dort festgelegten Zahlungsverpflichtungen nachkommen, werden wir Ihren Anschluss nicht sperren. Ob der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung in Ihrem Fall möglich ist, wird anschließend geprüft. Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot befristet ist und nur solange gilt, wie Ihr Anschluss noch nicht gesperrt wurde! Wichtig ist auch: Während Sie die Raten der Abwendungsvereinbarung bezahlen, müssen Sie weiterhin die regulären Abschlagsbeträge bezahlen.
Hier finden Sie die Vorlage zur Abwendungsvereinbarung.
WSW TelefonServiceCenter
Telefon: 0202 569-5100
E-Mail: energie.wasser@wsw-online.de
Was ist bei einer drohenden Zählersperrung tun?
1. Anrufen
Sie nennen uns Ihre Vertragskontonummer sowie nach Möglichkeit den aktuellen Zählerstand und wir sagen Ihnen, wie viel Sie bezahlen müssen.
2. Bezahlen
Sie überweisen uns den offenen Betrag (bitte immer die Vertragskontonummer angeben) oder Sie zahlen bar in Wuppertaler Einzelhandelsgeschäften (z. B. dm, Penny, Real, Rewe).
3. Zahlungsnachweis
Lassen Sie sich die Zahlung von der Bank quittieren und notieren Sie darauf Ihre Mobilnummer. Bitte schicken Sie uns den Zahlungsnachweis per E-Mail an zahlungsnachweis@wsw-online.de, zum Beispiel als Foto mit Ihrem Smartphone. Bei Bareinzahlungen müssen Sie uns keinen Zahlungsnachweis schicken, denn diesen erhalten wir automatisch. Bitte rufen Sie uns nach Bezahlung Ihrer Forderung an.
Hinweis:
Wenn Sie den offenen Betrag nicht bezahlen, wird Ihr Zähler gesperrt. Sollten wir Sie für den Sperrvorgang nicht antreffen, wird der Zugang gerichtlich veranlasst. Dadurch können weitere Kosten entstehen: für die Sperrung, die Gerichts- und Anwaltskosten oder für die Kosten des Gerichtsvollziehers. Auch vergebliche Anfahrten müssen bezahlt werden.
Falls Sie nicht zahlen können, suchen Sie bitte Unterstützung bei einer Schuldnerberatung, Ihrem Jobcenter oder dem Sozialamt. Bei drohenden Sperrungen erhalten Sie oft kurzfristig einen Termin.
Was tun, wenn der Strom- oder Gaszähler bereits gesperrt ist?
Eine Zählersperrung wird erst aufgehoben, wenn der offene Betrag vollständig bezahlt wurde. Dann sorgen wir schnellstens dafür, dass Sie wieder mit Gas oder Strom versorgt werden. Bitte beachten Sie, dass wir im Fall einer Sperrung keine Ratenzahlungen anbieten. Sie sollten sich dazu mit dem Jobcenter, dem Sozialamt oder einer Schuldnerberatung in Verbindung setzen.