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Service und Hilfe rund um Ihre Zahlungen

Hilfen bei Zahlungsschwierigkeiten

Uns ist bewusst, dass die Zahlungen an den Energieversorger für viele Haushalte eine große Belastung darstellt. Wir stellen daher Informationen zum Energiesparen bereit und werden Härten für Haushalte mit Zahlungsrückständen durch Ratenpläne und Stundungen versuchen abzumildern. Für viele unserer Kundinnen und Kunden stellt sich dennoch die Frage, was zu tun ist, wenn die Gasrechnung am Jahresende nicht bezahlt werden kann, es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt oder sogar eine Zählersperrung droht.

Wir helfen Ihnen, eine Zählersperrung zu vermeiden

Beratung

Wir prüfen die Höhe Ihres Zahlungsrückstands und die Höhe Ihrer monatlichen Abschlagszahlung. Bitte nennen Sie uns dazu Ihren aktuellen Zählerstand.

Ratenzahlung

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen eine individuelle Ratenzahlung, um den offenen Betrag zu begleichen und eine Zählersperrung zu vermeiden. Bitte beachten Sie: Sollte Ihr Zähler bereits gesperrt sein, bieten wir keinen Ratenplan mehr an.

Bezahlen im Einzelhandel

Wenn Sie bar bezahlen möchten, weil Sie kein Konto haben oder es besonders schnell gehen muss, können Sie telefonisch oder per E-Mail einen Zahlschein anfordern. Mit diesem können Sie Ihre offenen Beträge in zahlreichen Wuppertaler Geschäften bar bezahlen. Das Geld ist sofort auf unserem Konto. Alle teilnehmenden Geschäfte finden Sie online auf www.barzahlen.de.

Weitere Hilfen:

Wenn Sie sich an das Jobcenter, an das Sozialamt oder an eine Schuldnerberatung wenden, bieten wir individuelle Hilfsangebote an. 

Jobcenter / Sozialamt

Bitte sprechen Sie Ihren Berater beim Jobcenter / Sozialamt an, wenn Sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Grundsicherung erhalten. Oft werden die Heizkosten von den Ämtern direkt an die WSW Energie  & Wasser AG gezahlt. 

Schuldnerberatungen

Die Experten in den Schuldnerberatungen prüfen kostenlos Ihre finanzielle Situation. Dazu gehört auch die Prüfung, ob staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden können. Die Experten erarbeiten mit Ihnen einen Plan, wie Sie Ihre Schulden tilgen können.

Kundinnen und Kunden, die erstmalig durch die Energiekrise in Zahlungsschwierigkeiten geraten, bieten wir eine telefonische Beratung an.

Sie erreichen uns über die Telefonhotline: 0202 569-7772

Beratungszeiten:

  • Mo.-Mi. 9-15 Uhr
  • Do. 9-18 Uhr

 

 

Sie erwarten eine größere Zahlung? Dann lassen Sie den offenen Betrag stunden und bezahlen, sobald Sie über das Geld verfügen. Mit einer Stundung vereinbaren wir eine Fristverlängerung. Damit erhalten Sie einen Aufschub und leisten die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt. Ob eine Stundung in Ihrem Fall möglich ist, werden wir prüfen. 

Sprechen Sie uns zu WSW Zahlungsangelegenheiten an:

Tel.: 0202 - 569 5110

Abschluss einer Abwendungsvereinbarung gem. § 19 Strom-/GasGVV

Wir sind als Grundversorger verpflichtet, Ihnen mit der Ankündigung des Termins zur Sperrung Ihres Anschlusses eine Abwendungsvereinbarung anzubieten. Die Abwendungsvereinbarung besteht aus einer Ratenzahlungsvereinbarung über den bisherigen Zahlungsrückstand. Wenn Sie die Abwendungsvereinbarung mit uns abschließen und den dort festgelegten Zahlungsverpflichtungen nachkommen, werden wir Ihren Anschluss nicht sperren. Ob der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung in Ihrem Fall möglich ist, wird anschließend geprüft. Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot befristet ist und nur solange gilt, wie Ihr Anschluss noch nicht gesperrt wurde! Wichtig ist auch: Während Sie die Raten der Abwendungsvereinbarung bezahlen, müssen Sie weiterhin die regulären Abschlagsbeträge bezahlen.

Hier finden Sie die Vorlage zur Abwendungsvereinbarung.

WSW TelefonServiceCenter 
Telefon: 0202 569-5100 
E-Mail: energie.wasser@wsw-online.de

1. Anrufen

Sie nennen uns Ihre Vertragskontonummer sowie nach Möglichkeit den aktuellen Zählerstand und  wir sagen Ihnen, wie viel Sie bezahlen müssen.

2. Bezahlen

Sie überweisen uns den offenen Betrag (bitte immer die Vertragskontonummer angeben) oder Sie zahlen bar in Wuppertaler Einzelhandelsgeschäften (z. B. dm, Penny, Real, Rewe).

3. Zahlungsnachweis

Lassen Sie sich die Zahlung von der Bank quittieren und notieren Sie darauf Ihre Mobilnummer. Bitte schicken Sie uns den Zahlungsnachweis per E-Mail an zahlungsnachweis@wsw-online.de, zum Beispiel als Foto mit Ihrem Smartphone. Bei Bareinzahlungen müssen Sie uns keinen Zahlungsnachweis schicken, denn diesen erhalten wir automatisch. Bitte rufen Sie uns nach Bezahlung Ihrer Forderung an.

Hinweis: 

Wenn Sie den offenen Betrag nicht bezahlen, wird Ihr Zähler gesperrt. Sollten wir Sie für den Sperrvorgang nicht antreffen, wird der Zugang gerichtlich veranlasst. Dadurch können weitere Kosten entstehen: für die Sperrung, die Gerichts- und Anwaltskosten oder für die Kosten des Gerichtsvollziehers. Auch vergebliche Anfahrten müssen bezahlt werden.

Falls Sie nicht zahlen können, suchen Sie bitte Unterstützung bei einer Schuldnerberatung, Ihrem Jobcenter oder dem Sozialamt. Bei drohenden Sperrungen erhalten Sie oft kurzfristig einen Termin.

Eine Zählersperrung wird erst aufgehoben, wenn der offene Betrag vollständig bezahlt wurde. Dann sorgen wir schnellstens dafür, dass Sie wieder mit Gas oder Strom versorgt werden. Bitte beachten Sie, dass wir im Fall einer Sperrung keine Ratenzahlungen anbieten. Sie sollten sich dazu mit dem Jobcenter, dem Sozialamt oder einer Schuldnerberatung in Verbindung setzen.

Abwendungsvereinbarung - Was ist das und warum bekomme ich das?

Sie erhalten die Abwendungsvereinbarung weil Sie versäumt haben, Ihre monatlichen Abschläge und/oder Ihre Rechnung für die Energieversorgung zu bezahlen. Dadurch befinden Sie sich uns gegenüber, als Ihrem Versorger, in erheblichem Zahlungs-Rückstand. Sie wurden bereits (mehrfach) schriftlich gebeten, das Geld zu bezahlen. Da Sie das bisher nicht getan haben, wird Ihre Versorgung im nächsten Schritt unterbrochen (Sperrung). Die Unterbrechung bleibt bestehen, bis Sie die offenen Beträge und zusätzliche Kosten für Unterbrechung und Wiederherstellung bezahlt haben.

Eine Unterbrechung oder auch Sperrung bedeutet, dass Sie nicht mehr mit Energie versorgt werden.

Außerdem verursacht die Unterbrechung Kosten. Unter anderem muss der Netzbetreiber beauftragt werden, die Energielieferung an Sie zu unterbrechen. Nachdem alle offenen Forderungen von Ihnen bezahlt wurden, muss der Netzbetreiber die Versorgung wiederherstellen. Im Falle eines Gaszählers entstehen für Sie weitere Kosten, da Sie einen Installateur beauftragen müssen, der die Messeinrichtung wieder einbaut und in Betrieb nimmt. Deswegen müssen Sie auch die gerade erklärten Zusatzkosten für die Unterbrechung und die Wiederherstellung übernehmen.

Wir lassen die Versorgung nicht unterbrechen, wenn besonders schwerwiegende Gründe - insbesondere Gefahr für Leib und Leben - dagegen sprechen. Diese müssen Sie uns so früh wie möglich in Textform (z.B. als E-Mail an kundenservice(at)wsw-online.de) mitteilen. Wir werden die Rechtmäßigkeit der Sperrung überprüfen und Sie über das Ergebnis anschließend in Kenntnis setzen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Abwendungsvereinbarung abzuschließen und damit, die Unterbrechung Ihrer Energieversorgung zu verhindern. Mit der Sperrandrohung (auch Mahnung genannt) schicken wir Ihnen ein Formular, mit dem Sie die Abwendungsvereinbarung bei uns vorzeitig anfordern können.

Ansonsten wird Ihnen die Abwendungsvereinbarung spätestens 8 (acht) Werktage vor der Unterbrechung, gemeinsam mit der Ankündigung des Sperrtermins (auch Sperrankündigung genannt), von uns postalisch angeboten. Die Unterbrechung wird durch den Abschluss der Abwendungsvereinbarung verhindert, wenn Sie die darin vereinbarten Raten, zusätzlich zu Ihren weiterhin anfallenden Zahlungsverpflichtungen (z. B. monatlichen Abschläge und ggf. Nachforderungen aus Jahresrechnungen) rechtzeitig zahlen.

Daneben gibt es die Möglichkeit, dass Sie sich an örtliche Hilfsangebote wenden, um die Versorgungsunterbrechung abzuwenden, weil Sie die Rechnung nicht bezahlen können. Eventuell können Sie sich an staatliche Unterstützungsmöglichkeiten der sozialen Mindestsicherung beim örtlichen Sozialamt oder eine anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatung wenden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserem Informationsblatt "Sperrung-verhindern".

Ein Muster für eine Abwendungsvereinbarung finden Sie hier.

Die Abwendungsvereinbarung ist ein Vertrag. Sie besteht aus zwei Teilen:

  1. eine Ratenzahlungsvereinbarung und
  2. eine Pflichtvereinbarung für den Versorger, Sie weiter zu beliefern, wenn Sie Ihre laufenden vertraglichen Zahlungspflichten (z.B.  Abschlagszahlungen oder Nachforderungen aus Jahresrechnungen) erfüllen. 

Die Ratenzahlungsvereinbarung gibt Ihnen die Möglichkeit, den bisherigen Zahlungsrückstand in monatlichen Raten abzubezahlen. Das bedeutet, Sie können Ihre Schulden bei uns in kleinen Beträgen abzahlen. Dabei überweisen Sie über einen bestimmten Zeitraum jeden Monat kleine Beträge auf unser Konto.

Neben den vereinbarten Raten zur Abzahlung Ihrer offenen Beträge müssen Sie uns wie bisher die monatlichen Abschläge oder Nachforderungen aus Jahresrechnungen für die Energielieferung bezahlen.

Durch zusätzliche Sonderzahlungen können Sie Ihre Schulden schon vor Ende der Ratenzahlungsvereinbarung abzahlen. Beispielsweise können Sie die (noch übrig gebliebenen) Schulden in einer Zahlung an uns begleichen. Auch können Sie mehr Geld als den festgelegten monatlichen Betrag der Raten zahlen. Dann wird der Zeitraum der Ratenzahlungen, die Anzahl und/oder die Höhe der noch zu bezahlenden Raten entsprechend angepasst. Kontaktieren Sie uns bitte unter abwendungsvereinbarung(at)wsw-online.de, wenn Sie abweichende Zahlungen durchführen möchten. Die Sonderzahlungen sind freiwillig.

Die einzelnen Raten müssen Sie zu einem festen Tag im Monat bezahlen. Ist z.B. der 1. eines Monats festgelegt, dann muss das Geld bis zu diesem Tag auf unserem Konto eingegangen sein. Wenn das Datum/der Tag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, dann verschiebt sich der Termin auf den nächsten Bankarbeitstag. Bankarbeitstage sind die Tage von Montag bis Freitag.

Die Pflicht zur Ratenzahlung besteht so lange, bis der Schuldenbetrag durch die Raten abbezahlt ist. Die Abwendungsvereinbarung ist somit beendet, wenn die letzte Rate bezahlt wurde. Der Zeitraum bemisst sich u.a. an der Höhe des Schuldenbetrages. Ebenso sind freiwillige Sonderzahlungen möglich, die den Zeitraum entsprechend verkürzen können (siehe Punkt 7). Allgemein wird der Zeitrahmen für die Ratenzahlungen zwischen 6 (sechs) und 24 (vierundzwanzig) Monaten liegen.

Für bis zu drei Raten können Sie in dem Zeitraum der Abwendungsvereinbarung eine Aussetzung der Ratenzahlung verlangen. Dies müssen Sie uns vor dem festgelegten Zahlungstermin in Textform mitteilen (z.B. als E-Mail an abwendungsvereinbarung(at)wsw-online.de). Die so ausgesetzten Ratenzahlungen werden dann an den in der Abwendungsvereinbarung festgelegten Ratenzahlungszeitraum angehängt. Setzen Sie z.B. zwei Raten aus, verlängert sich die Abwendungsvereinbarung um zwei weitere Monate.

Während der Aussetzung der Ratenzahlung sind Sie weiterhin zur Zahlung der monatlichen Abschläge oder anderen Zahlungsverpflichtungen (z.B. Nachforderungen aus Jahresrechnungen) verpflichtet.

Der Versorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die Energie (Strom/Gas/Wärme) an Sie liefert. Der Netzbetreiber ist Betreiber des Leitungsnetzes, an das Sie angeschlossen sind. Weil der Netzbetreiber den Energiefluss in den Leitungen steuert, muss der Versorger den Netzbetreiber für eine Sperrung beauftragen. Die Sperrung unterbricht den Zufluss an Energie.

Wenn Sie Verbraucher sind und die Abwendungsvereinbarung per Post oder E-Mail an uns zurückgesandt haben, haben Sie ein Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Zustimmung zur Abwendungsvereinbarung bis zu 14 (vierzehn) Tage nachdem Sie sie angenommen haben, widerrufen (also zurücknehmen) können. Ihr Widerruf wird dann als Ablehnung der Abwendungsvereinbarung verstanden und gibt dem Grundversorger das Recht zur Sperrung – nach Ankündigung der Sperrung 8 (acht) Werktage vorher. Außerdem müssen die dann noch offenen Beträge, die Sie uns schulden, auf einmal bezahlt werden. Diese werden nach Ablehnung der Abwendungsvereinbarung sofort fällig.

Unabhängig von diesem Widerrufsrecht ist es Ihnen möglich, innerhalb eines Monats nach Abschluss der Abwendungsvereinbarung gegen die der Ratenzahlung zugrundeliegenden Forderungen Einwände zu erheben.