Die Versorgung mit WSW Talwärme, die lokale Fernwärme aus Wuppertal, ist durch gesetzliche Rahmenbedingungen festgelegt und bietet beim Wechsel darüber hinaus einige finanzielle Fördermöglichkeiten. Erfahren Sie mehr dazu, indem Sie unten auf die häufig gestellten Fragen klicken. Die wichtigsten Informationen und Daten liegen als PDF-Dateien zum Download bereit. Gerne können Sie auch Kontakt mit uns aufnehmen.
Was regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Mit 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wurden mit Inkrafttreten des GEG abgelöst.
Die wesentlichen Punkte des bisherigen Energieeinsparrechts für Gebäude sind auch in den neuen GEG Anforderungen enthalten. Somit gelten weiterhin die Anforderungen an eine energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Das GEG schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden.
Ökologische Kennzahlen
Was bedeutet Primärenergiefaktor?
Der „Primärenergiefaktor“ zeigt das Verhältnis von der eingesetzten Primärenergie (Kohle, Gas, Öl) zur abgegebenen Endenergie. Hierbei gilt: Je kleiner der Primärenergiefaktor, desto umweltschonender und effizienter ist der Energieeinsatz und -aufwand von der Quelle bis zum Endverbraucher. Für Deutschland gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV), dort sind alle entsprechenden Primärenergiefaktoren der Energieträger festgelegt.
Weil in der Müllverbrennungsanlage die Energie aus Bio-Müll gewonnen wird, gilt für diese Fernwärme der Primärenergiefaktor 0.
Prognose Primärenergiefaktor/Wämeanteil KWK 2018
Bescheinigung Primärenergiefaktor Südhöhen
Bescheinigung Primärenergiefaktor Tal
Was bedeutet CO2-Emissionsfaktor?
Der „CO2-Emissionsfaktor“ zeigt die energetische Bewertung unserer Talwärme in den Teil-Netzbereichen „Südhöhen“ und „Tal“ der WSW. Es gilt auch hierbei genauso wie beim Primärenergiefaktor: Je kleiner der CO2-Emissionsfaktor, desto umweltfreundlicher unsere Talwärme.
Für die Fernwärmeteilnetze „Südhöhen“ und „Tal“ der WSW wurden die spezifischen CO2-Emissionsfaktoren gemäß dem Arbeitsblatt AGFW FW 309-6 „Energetische Bewertung von Fernwärme – Bestimmung spezifischer CO2-Emissionsfaktoren (Dezember 2014) –„ bestimmt und in Form einer Bescheinigung zertifiziert. Die bescheinigten CO2-Emissionsfaktoren geben an, wie viel Masse an Kohlendioxid - bezogen auf den gesamten Brennstoffeinsatz bzw. auf die erzeugte Fernwärme - freigesetzt wird.
Den beiden Fernwärmeteilnetzen der WSW wurden folgende Faktoren bescheinigt:
- Tal: CO2-Emissionsfaktor der Wärmelieferungen fWL Tal = 0,0250 Mg CO2 /MWh (kg CO2 /kWh)
- Südhöhen: CO2-Emissionsfaktor der Wärmelieferungen fWL Südhöhen = 0,0043 Mg CO2 /MWh (kg CO2 /kWh)
Weitere Förderungen
Weil Sie mit einem Fernwärmeanschluss der WSW die EnEV zu 100 Prozent erfüllen, werden Sie von Land und Bund mit finanziellen Förderungen unterstützt. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um zu erfahren, welche Zuschüsse derzeit möglich sind:
- Förderwegweiser der Energieagentur NRW
www.foerder-navi.de - Förderprogramme der Bundes
http://www.bafa.de - Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen
http://www.progres.nrw.de - Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
http://www.kfw-foerderbank.de
Anträge und Gesetze
Hier finden Sie alle Anträge und Gesetze zum Thema Fernwärme.
Musterrechnung WSW Talwärme
Die Musterrechnung bezieht sich auf ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten und ca. 400 m² Wohnfläche. Fernwärme wird hier zum Heizen und für die Warmwasserbereitung verwendet.